Im Landkreis Tirschenreuth ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Bei zwei verendeten Wildvögeln wurde das Geflügelpest- Virus vom Typ H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen.
Die Geflügelpest ist im Landkreis Tirschenreuth angekommen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wird deshalb in Bereich der Haidenaab von Trabitz bis Schwarzenbach im Landkreis Neustadt an der Waldnaab und dem Landkreis Tirschenreuth eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel angeordnet.
Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab hat eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht erlassen. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 06 auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Die entsprechende Allgemeinverfügung für den Landkreis Tirschenreuth ist hier zu finden.
Die Allgemeinverfügung gilt sowohl für gewerbsmäßige bzw. landwirtschaftliche Geflügelhalter als auch Hobbyzüchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die Betriebe sind verpflichtet, weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, soll das Veterinäramtes unter der Telefonnummer 09602/797010 informiert werden.
(vl)