Aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern hat das Bayerische Umweltministerium veranlasst, dass zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden sollen. Der Landkreis hat deshalb am 01. Februar 2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Die Allgemeinverfügung umfasst dabei insbesondere folgende Regelungen bzw. schränkt Folgendes im Landkreis Neustadt an der Waldnaab ein:
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab, Nr. 2 vom 01.02.2021 auf der Internetseite des Landratsamtes einsehbar.
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es hier.
(vl)