Aufgrund einer rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis Neustadt an der Waldnaab sind im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ab Montag, 10. Mai 2021 weitere Lockerungen möglich.
Das Landratsamt hat hierzu am heutigen Freitag im Amtsblatt Nr. 18/2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung bekannt gemacht. Danach ist ab kommenden Montag Folgendes möglich:
– Die Außengastronomie kann nach einer vorherigen Terminbuchung wieder für Besucher öffnen. Die Betreiber sind verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucher zu erfassen. Außerdem müssen die Gäste, wenn an einem Tisch Menschen aus verschiedenen Hausständen sitzen, einen POC-Antigentest oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder einen PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
– Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen für Besucher mit Testnachweis nach dem selben Prinzip wie bei der Außengastro öffnen.
– Das gleiche gilt für kontaktfreien Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Allgemeinverfügung nicht in Zusammenhang mit der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 zusammenhängt. Für die weitergehenden Lockerungen bei einer Inzidenz unter 50 ist weiterhin die Unterschreitung von fünf aufeinanderfolgenden Tagen maßgeblich.
Sofern bis 8. Mai 2021 der Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Landkreis NEW nicht überschritten wird, erfolgt hierzu am Sonntag eine gesonderte Bekanntmachung des Landratsamtes.
(vl)