Neuigkeiten im Fall des 47-jährigen Beifahrers, der wohl bei einem Jagdunfall getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft hat nun gegen einen 46-jährigen Jagdleiter Anklage erhoben.
Im August wurde das 47-jährige Opfer bei Nittenau von einem Projektil tödlich getroffen. Und das während der Autofahrt. Er saß am 12. August vergangenen Jahres als Beifahrer in einem Auto, das auf der B16 in Richtung Nittenau unterwegs war, als der Schuss fiel. Der 47-Jährige starb an dem Projektil.
Schnell geriet eine Jagdgesellschaft ins Visier, die im angrenzenden Maisfeld Drückjagd auf Wildschweine gemacht hatte. Nun hat die Staatsanwaltschaft Amberg Anklage gegen einen 46-jährigen Jäger und zugleich Jagdleiter erhoben. Dieser soll den Beifahrer fahrlässig getötet haben.
Die Ermittlungen hätten sich wegen des Projekts zunächst gegen fünf Personen gerichtet, erläutert Joachim Diesch, der Leitende Oberstaatsanwalt der Amberger Staatsanwaltschaft, aber im Verlauf der Ermittlungen hätte sich immer mehr verdichtet, dass der Jagdleiter für den tödlichen Schuss verantwortlich war. Wie es genau zu dem tödlichen Vorfall kam, könne man aktuell nicht genau sagen, so der Leitende Oberstaatsanwalt weiter, es sei wohl kein Querschläger gewesen. Der Jäger habe wohl auf ein Wildschwein geschossen, es seien wohl auch Weichteile getroffen worden, aber es spräche nichts dafür, dass es ein Apraller war.
Das Landgericht muss nun entscheiden, ob die Anklage auch zugelassen wird. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren – so der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung, die dem Jagdleiter vorgeworfen wird. (nh)
(nh)