Ab 11.12.2020 (Freitag) ist Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verboten. Darauf hat heute das Polizeipräsidium Oberpfalz in einer Pressemitteilung hingewiesen. Hitnergrund ist die neue Infektionsschutzverordnung. Diese wird von der Polizei konsequent überwacht und und zur Anzeige gebracht.
Konkret ist mit der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverodnung der Alkoholkonsum auf öffentlichen Staßen, Straßen, Wegen und Plätzen schon deutlich eingeschränkt worden. Seit dem 11.12.2020 ist nun der Konsum von Alkohol im gesamten öffentlichen Raum verboten. Die Polizei appelliert daher, jede Art von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zu unterlassen. Sie warnt vor der erfahrungsgemäß enthemmenden Wirkung von Alkohol und der daraus resultierenden Vernachlässigung des Abstandsgebotes und der Maskenpflicht.
Zu den neuen Regelungen meldete sich auch der Oberpfälzer Polizeipräsident Norbert Zink zu Wort:
„In den Zeiten der Pandemie müssen wir uns mehr denn je einschränken und Rücksicht aufeinander nehmen. Jeder sollte einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Ich bitte die Bevölkerung, gesetzliche Regelungen einzuhalten und sich in den Medien sowie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die jeweils geltende Regelungslage zu informieren.“
(Statement Norbert Zint, Polizeipräsident Oberpfalz)
(nh/Polizeipräsidium Oberpfalz)