Mi, 28.04.2021 , 12:35 Uhr

Oberpfalz: Aufhebung der Stallpflicht

Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich.

Das Umweltministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden deshalb gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Weiterhin gelten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben.

Im Landkreis Cham sind jedoch weiterhin alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter verpflichtet, das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Abdeckungen zu halten. Die seit 1. April geltende Stallpflicht kann im Landkreis Cham noch nicht aufgehoben werden, weil bei einer erst am 26. April 2021 aufgefundenen Graugans aus dem Landkreis Cham das Influenzavirusgenom H5N8 (Geflügelpest/Vogelgrippe) nachgewiesen wurde. Nach den Vorgaben der Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kann eine Aufhebung frühestens zum 10. Mai 2021 erfolgen, soweit keine weiteren Fälle festgestellt werden.

Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation genau. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.

Die Geflügelpest hat sich seit Herbst 2020 bundesweit ausgebreitet. In Deutschland sind über 1.400 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern wurde die Geflügelpest bei Wildenten erstmalig im November 2020 im Landkreis Passau nachgewiesen. Insgesamt wurden in Bayern seitdem 57 Fälle bei Wildvögeln und 12 Haus- / Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand: 27.04.2021).

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

(vl)

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