Die Stabsstelle Europaregion Donau-Moldau beim Bezirk Oberpfalz informiert in einer Pressemitteilung über neue Bestimmungen für Berufspendler aus Tschechien:
Die tschechische Regierung hat heute neue Bestimmungen für Berufspendler erlassen, die in Deutschland oder Österreich einer Beschäftigung nachgehen. Berufspendler aus der Tschechischen Republik dürfen weiterhin im Ausland arbeiten, sie müssen sich gemäß der Regierungsentscheidung vom Montag aber für einen empfohlenen Zeitraum von drei Wochen eine Unterkunft im Arbeitsland suchen. Nach der Rückkehr in die Tschechische Republik müssen die Pendler gemäß dem tschechischen Innenminister Hamáček mit einer Quarantäne von vierzehn Tagen rechnen und dürfen während dieser Zeit nicht wieder ausreisen. Wird der bis zu dreiwöchige Aufenthalt im Arbeitsland unterbrochen, so erfolgt ebenfalls automatisch eine zweiwöchige Quarantäne.
Die Regierung hat diese Pendlerregelung mit Vertretern Österreichs und Deutschlands erörtert. Einerseits will die Tschechische Regierung den Pendlern so erlauben, im Ausland zu arbeiten, andererseits soll die Ausbreitung des Corona-Virus im eigenen Land eingedämmt werden. Dieser Kompromiss gilt ab Donnerstag, den 26.03.2020, 0.00 Uhr bis zunächst Mitte April (Dauer des Notstands in der Tschechischen Republik). Die Personalien der Pendler werden erfasst und kontrolliert, um einen Missbrauch der Regelung zu vermeiden.
(Quelle: Pressemitteilung Stabsstelle Europaregion Donau-Moldau Bezirk Oberpfalz)