Achtung an alle Besitzer von Stromerzeugungsanlagen! Wer sich nicht bis 31. Januar in eine Liste einträgt, dem drohen Bußgelder!
Hunderttausende Menschen haben in den vergangenen Jahren auf ihren Dächern, Nebengebäuden oder Feldern Anlagen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien installiert – beispielsweise Photovoltaik-Anlagen oder Blockheizkraftwerke. Durch die Einspeisung des gewonnenen Stromes bekamen die Besitzer solcher Anlagen Förderungen. Doch die sogenannte EEG-Förderung wird eingestellt, wenn man sich nicht in das Marktstammdatenregister einträgt. Und die Frist hierfür läuft in wenigen Tagen aus.
Denn alle Besitzer von Stromerzeugungsanlagen müssen sich bis zum 31. Januar 2021 in eine Liste eintragen, die online unter www.marktstammdatenregister.de zu finden ist – auch wenn die Anlage bereits in anderen Listen erfasst ist. Wer das nicht tut, bekommt auch keine EEG-Förderung mehr und ihm drohen sogar Bußgelder.
Dadurch kann ein größerer finanzieller Schaden für die Besitzer solcher Anlagen entstehen, betonen auch die Stadtwerke Amberg. Deshalb raten sie dringend dazu, sich einzutragen. Es gebe immer noch eine Vielzahl an Menschen, die das bisher versäumt habe, aber die Zeit dränge.
Diese Regelung gilt für alle Anlagen, die vor dem 31.12.2019 in Betrieb genommen worden sind. Alle neueren Anlagen müssen ohnehin im Marktstammdatenregister eingetragen werden.
(eg)