Keine Corona-Entschädigung für Mischbetriebe: Das bringt die Brauereigasthöfe in Gefahr. Kommt keine Hilfe, stirbt die "Seele Bayerns".
Die Wirtshaustradition ist in Gefahr. Wegen des Lockdowns sind alle Gaststätten geschlossen, viele kämpfen ums Überleben. Doch normaler Weise gibt es Hilfe vom Staat. Die Wirte können Umsatzausfälle in Höhe von 75 Prozent des Vorjahresmonats geltend machen. Doch die Bundesregierung macht dabei eine Ausnahme: Brauereigaststätten dürfen das als Mischbetriebe nicht, sie sind mit ihrem Schicksal alleine gelassen und von Existenznot bedroht.
Etwa 300 Brauereigaststätten sind allein in Bayern betroffen. Einer davon ist der Sperber-Bräu in Sulzbach-Rosenberg.
Die Bundesregierung argumentiert, die Brauereigasthöfe würden weniger als 80 Prozent ihres Umsatzes durch das Wirtshaus generieren, der Rest stamme aus den Brauereierlösen. Deshalb entfalle der Anspruch auf die Lockdown-Wirtschaftshilfe.
Doch das stimmt nicht, widersprechen Brauer-Verbände, weil durch den Lockdown die meisten Absatzmärkte wegbrechen und auch sonst viele Kassen leer seien, weil viele in den vergangenen Jahren kräftig in die Biertradition investiert hätten. „Wie soll ich meine Kredite zurückzahlen, wenn ich keinen Umsatz habe?“, fragt etwa Christian Sperber, Besitzer des Sperber-Bräus in Sulzbach-Rosenberg und Vizepräsident des Verbands Privater Brauereien in Bayern.
Besonders fällt den Brauen auf, dass auch Bäckereien oder Metzgereien, die wegen des Lockdowns auf ihren Imbiss verzichten müssen, Corona-Hilfen bekommen – trotz anderer Haupteinnahmequelle. Das sei eine Ungleichbehandlung. Auffällig sei auch, dass es lediglich um die Besitzverhältnisse geht. Pächter von Brauereigaststätten sind nicht betroffen.
Verbände und regionale Politiker fordern die Bundesregierung auf, die Brauereigasthöfe doch noch in die Corona-Hilfen mit einzubeziehen. Sie alle wollen verhindern, dass in immer mehr Traditionslokalen der Corona-Krise zum Opfer fallen.
(gb)