Die Ein- oder Rückreise aus Risikogebieten ohne Quarantänepflicht ist im Rahmend es so genannten „kleinen Grenzverkehrs“ aktuell nicht mehr möglich – darauf hat das Landratsamt Cham in einer Pressemitteilung heute Nachmittag hingewiesen.
Hier weitere Informationen laut Pressemitteilung:
Das Landratsamt weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die bis 8. Dezember 2020 geltende Ausnahme von der Quarantänepflicht für den sogenannten kleinen Grenzverkehr bei kurzem Aufenthalt in einem Risikogebiet (z. B. aktuell Tschechien) bis zu 24 Stunden und einem triftigen Reisegrund (z.B. Besorgungen des täglichen Bedarfs) mit Wirkung ab dem 9. Dezember 2020 entfallen ist.
Falls kein anderer Ausnahmegrund (mit oder ohne Test) von der Quarantänepflicht besteht (z.B. berufliche Tätigkeit, Schule und Ausbildung sowie Besuche von engen Verwandten) sind Ein- bzw. Rückreisende aus einem Risikogebiet jetzt auch bei nur kurzem Aufenthalt verpflichtet, sich 10 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
Verstöße gegen diese Quarantänepflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Polizeibehörden führen verstärkte Kontrollen durch.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Cham)
Weitere Informationen zu Einreisen aus Risikogebieten gibt es beim Bayerischen Gesundheitsministerim. Unter folgenden Link sind verschiedene Fragen und Antworten gesammelt: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
(nh/Pressemitteilung Landratsamt Cham)
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