„Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ So heißt es im Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches.
Es ist ein Paragraf, der Verunsicherung hervorrief und gegen den mehrfach in den vergangenen Jahren geklagt worden war. Der Bundesgerichtshof hat diesen Paragrafen vergangene Woche gekippt. Damit räumt der BGH jedem Individuum ein, das eigene Leben zu beenden und dafür die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen.
Widerstand gegen dieses Urteil kommt beispielsweise von der Kirche. Ambergs Stadtpfarrer Markus Brunner sprach von der christlichen Botschaft, dass kein anderer Mensch Hand an das Leben eines anderen Menschen legen darf. Und die frühere Landesvorsitzende des Hospizvereins Barbara Lanzinger zeigte sich gegenüber OTV nach dem Urteil schockiert. Jetzt sei der Gesetzgeber gefragt, so Lanzinger. In Berlin müsse jetzt fraktionsübergreifend die Diskussion über die Sterbehilfe in Deutschland neu geführt werden.
(tb)