Fr, 03.05.2019 , 15:16 Uhr

Oberpfalz: Einwendungen zum SuedOstLink ab 9. Mai möglich

Der „SüdOstLink“ elektrisiert seit Jahren. Mittlerweile scheint gewiss, dass die umstrittene Trasse höchstwahrscheinlich durch die Oberpfalz verläuft. Nun können vom 9. bis zum 11. Juli Bürger Einwendungen erheben.

Ende März hatte Vorhabenträger TenneT und 50Herz die Unterlagen für den derzeit geplanten Trassenverlauf für den Abschnitt D (Raum Schwandorf – Isar) der Bundesnetzagentur vorgelegt. Nun startet der nächste Verfahrensschritt: Die vorgeschriebene Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Im Zuge dessen können die Unterlagen mit den Informationen über die Trassenkorridore und Umweltauswirkungen vom 9. Mai bis zum 11. Juni an vier Auslegungsstellen angesehen werden. Im Zeitraum vom 9. Mai bis zum 11. Juli zudem Bürger und anerkannte Umweltvereinigungen Einwendungen zu den beabsichtigten Trassenkorridoren erheben. Dies ist elektronisch per mail, schriftlich oder auch als Niederschrift bei den Auslegungsstellen möglich.

Hier die offiziellen Informationen laut Pressemitteilung des Landkreises Regensburg:

Die öffentliche Auslegung der Unterlagen findet vom 09.05. – 11.06.2019 an vier Auslegungsstellen statt, und zwar in:

Regensburg
Bundesnetzagentur, Im Gewerbepark A15, 93059 Regensburg (Mo-Mi 8-16, Do 8-17:30, Fr 8-13; barrierefreier Zugang möglich)
Landshut
Bundesnetzagentur, Liebigstr. 3, 84030 Landshut
(Mo-Mi 8-16, Do 8-17:30, Fr 8-13, barrierefreier Zugang möglich)
Schwandorf
Rathaus Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Foyer des Rathauses
(Mo-Do 8-11:45 und 14-16, Fr 8-12, barrierefreier Zugang möglich)
Bonn
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Bibliothek
(Mo-Mi 8-16, Do 8-17:30, Fr 8-13; barrierefreier Zugang möglich)

Die Unterlagen sowie weitere Informationen zum Vorhaben sind ab 09.05.2019 zudem im Internet unter www.netzausbau.de/beteiligung5-d. abrufbar.

Einwendungen:
Einwendungen zum Vorhaben können vom 09.05.2019 bis zum 11.07.2019 an die Bundesnetzagentur gerichtet werden, und zwar
elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/beteiligung5-d.)
schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn, Betreff Vorhaben 5, Abschnitt D
zur Niederschrift bei einer der vier genannten Auslegungsstellen.
Weitere Details unter https://www.netzausbau.de/service/kontakt/de.html

Den Wortlaut der Auslegungsbekanntmachung finden Sie hier:
https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/Vorhaben/BBPlG/05/D/Bekanntmachung_NABEG8.pdf?__blob=publicationFile

Umfangreiche Informationen zum SuedOstLink finden Sie zudem bereits jetzt auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur sowie von TenneT:
https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/05/D/de.html
https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/suedostlink/

Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Regensburg

(nh/Pressemitteilung Landratsamt Regensburg)

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