Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg kann auf ein erfolgreiches Jahr 2020 zurückblicken. Die FKS geht gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug von den Standorten Regensburg, Furth im Wald, Weiden und Hof vor. 2020 betrug die Schadenssumme rund 12,2 Millionen Euro.
Im Jahr 2020 richteten die Zöllner der FKS ihren Fokus auf Unternehmen, die nach wie vor ihren Tätigkeiten nachgehen konnten und weg von Unternehmen, die stark von Pandemie-Einschränkungen betroffen waren. Ein umfassendes Hygienekonzept bot und bietet dabei nicht nur den Beamten selbst, sondern auch den überprüften Arbeitnehmern und Unternehmern den notwendigen Gesundheitsschutz.
So überprüften die Mitarbeiter der FKS des Hauptzollamts Regensburg im Jahr 2020 rund 8.000 Menschen an ihren Arbeitsplätzen sowie etwa 1.000 Arbeitgeber. Die etwa 1.500 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen Straftaten führten zu Geldstrafen in Höhe von rund 800.000 Euro, die Summe der Geldbußen belief sich 2020 auf ca. 1,3 Millionen Euro. An Freiheitsstrafen wurden insgesamt 23 Jahre erwirkt.
Die straf- und bußgeldrechtlich ermittelte Schadenssumme betrug in 2020 im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg rund 12,2 Millionen Euro.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung hat verschiedene Gesichter: Das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen und die Hinterziehung von Lohnsteuer ist strafbar, ebenso das Vortäuschen eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Beschäftigung zum gleichen Zweck. Strafbar ist auch die Inanspruchnahme zu Unrecht ausbezahlter Sozialleistungen aufgrund falscher Angaben. Arbeitgebern drohen empfindliche Konsequenzen bei Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen, wie der korrekten Ausbezahlung des jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohns, der seit 1. Januar 2021 je Zeitstunde 9,50 Euro brutto beträgt.
Ermittlungen gegen organisierte Formen der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung nehmen an Bedeutung zu. Täter in mafiösen Bandenstrukturen, die europaweit tätig sind, verursachen hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und stören den fairen Wettbewerb erheblich. Hier arbeitet die Zollverwaltung in gemeinsamen Ermittlungsgruppen mit der Landespolizei und den Steuerfahndungen.
Schon 2019 wurden mit dem neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch Maßnahmen beschlossen, die die FKS massiv gestärkt und deren Kompetenzen erweitert haben. Dadurch wurden die Ermittlungen bei Hinweisen auf Scheinselbstständigkeit, unberechtigten Kindergeldbezug, illegale Arbeitnehmerbörsen, ausbeuterische Arbeitsbedingungen oder organisierte Kriminalität erheblich vereinfacht. Mit dem Gesetz wurden daneben die Verfahrensrechte der FKS in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren gestärkt, was zu einer Entlastung der Staatsanwaltschaften beiträgt.
Die FKS sichert staatliche Einnahmen, stärkt seriös tätige Unternehmen, schützt Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung und sorgt so insgesamt für Ordnung und Fairplay auf dem Arbeitsmarkt. Um diesen Auftrag weiterhin erfolgreich ausführen zu können, soll der Bereich bis 2029 bundesweit mit mehr als 13.000 zusätzlichen Stellen aufgestockt werden.
(Bildquelle: Hauptzollamt Regensburg)
(vl)