Rund 130 Millionen Euro gaben die Deutschen in den vergangenen fünf Jahren jeweils für Feuerwerksartikel aus. Auch in diesem Jahr erwartet der Verband der pyrotechnischen Industrie einen Umsatz von 137 Millionen Euro. Das zeigt: Das schießen von Feuerwerkskörpern ist den Deutschen lieb und teuer, wenn auch zunehmend Kritik daran laut wird. Doch für viele gehört das Schießen von Silvesterkrachern einfach mit dazu, um den Jahreswechsel zu feiern. Und genau für die ist heute Morgen wieder der Startschuss für die Vorbereitungen gefallen.
Denn: Seit heute Morgen dürfen wieder die Feuerwerkskörper der Kategorie F2 verkauft werden. Dementsprechend liegen heute seit Ladenöffnung wieder Böller zum Kauf in den Geschäften bereit – und genau das lockt sicher wieder eine Vielzahl von Kunden an. Bei der Auswahl der passenden Feuerwerkskörper entscheidet der persönliche Geschmack. Aber nicht nur: wichtig ist vor allem auf unbeschädigte, zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper zurückzugreifen. Diese sind am CE-Kennzeichen und der Registriernummer erkennbar.
Doch für einen richtigen Feuerwerks-Genuss an Silvester kommt es nicht nur auf die passenden legalen (!) Feuerwerkskracher an, sondern auch auf die richtige Handhabung. Daher haben wir uns wichtige Informationen bei Ambergs Stadtbrandrat Bernhard Strobl geholt. Denn nur wer vorsichtig und gewissenhaft ist, der hat dann an Silvester ein schönes – aber vor allem auch sicheres Feuerwerk.
Hier ein paar wichtige Grundregeln für die Verwendung von Feuerwerkskörpern – zusammengestellt vom Bayerischen Staatsministerium für Verbraucherschutz:
Feuerwerk nicht selbst basteln,
Feuerwerkskörper nach dem Anzünden sofort wegwerfen,
Blindgänger nie ein zweites Mal zünden,
Feuerwerkskörper nicht auf andere Personen oder in eine Menschenmenge werfen,
Raketen senkrecht abschießen,
Genügend Abstand zum Feuerwerk: Feuerwerkskörper explodieren in weniger als zwei Meter Nähe mit einer Lautstärke von bis zu 160 Dezibel. Dieser Wert entspricht in etwa dem eines Presslufthammers oder eines startenden Düsenjets.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Verbraucherschutz)
Auch wenn es vielleicht Ihnen unter den Fingernägeln brennt, die neu gekauften Böller sofort zu schießen: Sie müssen damit unbedingt noch warten. Das Abbrennen der Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Dazu gibt es auch noch örtliche Einschränkungen – zum Beispiel in Altstadtbereichen.
(nh)