Industrie- und Handelskammern verschieben Azubi-Abschluss- und Weiterbildungsprüfungen
– Auch Sach- und Fachkundeprüfungen bleiben vorerst ausgesetzt –
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) verschieben die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Hiervon sind bundesweit rund 210. 000 Auszubildende betroffen. Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verständigt. Aufgrund der behördlichen Vorgaben in einzelnen Bundesländern ist es faktisch unmöglich geworden, bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten.
Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden.
Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, werden ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Genauere Informationen werden wir auf unserer Webseite bereitstellen. Einzelne Teilnehmer stehen unmittelbar vor ihrem Ausbildungs- oder Umschulungsende. Deren Vertrag endet in der Regel im Sommer. Diese werden gesondert über das weitere Vorgehen informiert. Der Ersatztermin für diese kleine Gruppe ist ebenfalls in der KW 25 vorgesehen.
Auch alle IHK- Unterrichtungen sowie die IHK Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben ebenfalls mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt. Auch hier werden wir schnellstmöglich darüber informieren, wann diese wieder stattfinden können.
Bei dringenden Engpässen, die beispielsweise systemrelevante Unternehmen betreffen, kann es im Einzelfall im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten Ausnahmen geben. Die Entscheidung trifft die zuständige IHK in engem Austausch mit den Unternehmen vor Ort.
Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit der Schulungsnachweise für Berufskraftfahrer und im Gefahrgutbereich verlängert worden. So bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Auch die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.
Die IHK bittet darum die betroffenen Azubis über die aktuellen Entscheidungen zu informieren.
Bitte sehen Sie unbedingt von telefonischen Rückfragen ab und kontaktieren Sie die IHK gerne über die Ihnen bekannten Ansprechpartner per E-Mail.
(vl)