Bundestagsabgeordneter Albert Rupprecht nimmt Bezug auf das heutige Interview mit Carolyn Kürth, Sprecherin von Tennet: Süd-Ost-Link: „Autobahn planerisch nicht möglich.“ Noch einmal möchte ich den bayerischen Energieminister Hubert Aiwanger, die Bundesnetzagentur und Tennet bitten, endlich Ihren Zusagen Folge zu leisten und die Ermöglichungsprüfung im Grünstreifen entlang der A 93 detailliert durchzuführen.
Antwort Albert Rupprecht:
„Diese Aussage bezieht sich nach wie vor auf die Prüfung des 1000 Meter breiten Korridors entlang der A 93. Dies war aber überhaupt nicht das, worum es uns geht. Uns geht es bei der geforderten Prüfung ausschließlich um den Grünstreifen neben dem Teer-Belag direkt an der Autobahn. Dieser befindet sich sowieso im Eigentum des Staates. Es ging uns nie um eine Prüfung des Grünwaldes oder der Wasserschutzgebiete, die mehrere hundert Meter von der Autobahn entfernt verlaufen. Frau Kürth kann so eine Aussage überhaupt nicht treffen, da die entsprechenden Prüfungen und Detailuntersuchungen zum Grünstreifen, die wir seit Monaten fordern, ja bis heute nicht getätigt worden sind.“
2.
Aussage Carolyn Kürth:
„Eine Verlegung im Straßenkörper und die Versorgungsleitungen im Seitenstreifen sind laut Autobahndirektion tabu.“
Antwort Albert Rupprecht:
„Dies ist eine vollkommene Falschaussage! Zunächst hat der Präsident der Autobahndirektion Nordbayern, Reinhard Pirner, in Bezug auf unser Telefonat vom 11.01.2019 in seinem anschließenden Schreiben bestätigt: „Grundsätzlich ist aus unserer Sicht eine Bündelung der Gleichstromtrasse mit einer Autobahn möglich.“ Ganz im Gegenteil hat Herr Pirner sogar herausgestellt, dass er die Bundesnetzagentur gerne unterstützt und die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus hat der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mir in seinem Schreiben vom 10.04.2019 zugesichert, dass „diese grundsätzlichen Überlegungen sowie insbesondere konkrete Informationen zu Planung, Bau und Betrieb der beabsichtigten Anlagen in einer Machbarkeitsstudie der Bundesnetzagentur Betrachtung finden sollten“. Ebenfalls erläutert er, dass „das Wirtschaftsministerium des Freistaates Bayern bereits 2017 gegenüber dem Vorhabenträger und der Bundesnetzagentur signalisiert hat, dass die bayerische Staatsbauverwaltung bei einer Parallelführung der Gleichstromtrasse entlang der A 93 keine grundsätzlichen Nachteile erkennen kann. Das ist eine wichtige grundsätzliche Bewertung, der ich mich anschließe. Damit spricht auch nichts gegen die Durchführung einer Machbarkeitsstudie durch die Bundesnetzagentur.“
Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, hat unser Anliegen in seinem Schreiben vom 09.05.2019 ebenfalls unterstützt: „Ich werde mich deshalb nochmals dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur die mögliche Verlegung des SuedOstLink entlang der A 93 umfassend und detailliert prüfen wird, sobald die Genehmigung der Autobahndirektion Nordbayern vorliegt.“
Da dieses Scheinargument von Tennet und der BNetzA seit Monaten immer wieder ins Feld geführt wurde, habe ich am 26.06.2019 zu einem Runden Tisch nach Berlin eingeladen. Hier waren neben dem Präsidenten der Autobahndirekt Nordbayern, Reinhard Pirner, der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß, mit Dr. Martin Schöppe (Referatsleiter Ausbau Stromnetze) und Beatrix Brodkorb (Unterabteilungsleiterin Netze) anwesend. Ebenfalls war das Bundesverkehrsministerium mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Bilger sowie dem Referatsleiter MR Ulrich Stahlhut und dem Unterabteilungsleiter Gerhard Rühmkorf vertreten. Für das bayerische Staatsministerium nahm Dr. Martin Elsberger (Referatsleiter Energieinfrastruktur, Netze) an dem Gespräch teil. Jochen Homann nahm als Präsident der Bundesnetzagentur selbst an dem Gespräch teil und kam in Begleitung von Matthias Otte (Abteilungsleiter Netzausbau) und seinem Referenten Torsten Strothmann.
Auch in diesem Gespräch wurde in Anwesenheit von mir und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, noch einmal die Zustimmung aller Ministerien und der Autobahndirektion Nordbayern artikuliert. Darüber hinaus haben alle Beteiligten der BNetzA ihre Hilfe und Unterstützung bei der Verlaufsprüfung angeboten.
Die einzige mögliche Schlussfolgerung auf o.g. Aussagen von Tennet, die seit Monaten ins Feld geführt worden sind, ist, dass diese schlichtweg falsch sind!
3.
Aussage Carolyn Kürth:
„Worauf sich Herr Rupprecht bezieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Wir hatten auch mit ihm Gespräche, in denen wir genau aufgezeigt haben, was uns an Aussagen der Autobahndirektion und der Bundesnetzagentur vorliegt. Da müssen Sie Herrn Homann fragen.“
Antwort Albert Rupprecht:
Ich möchte wirklich nicht unhöflich erscheinen, aber vielleicht sollte Frau Kürth Herrn Homann danach fragen, auf welche Aussagen ich mich beziehen. Neben den bereits genannten Schreiben und Gesprächen hatte ich darüber hinaus am 20.03.2019 ein Telefonat mit Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Ich zitiere aus dem Gesprächsprotokoll, das meine zugeschaltete Mitarbeiterin zu diesem Telefonat angefertigt hat:
Albert Rupprecht: „Herr Homann, ich fasse kurz zusammen: wir wollen die Grünstreifen Variante prüfen, nicht nur oberflächlich wie bisher, sondern wirklich schauen, unter welchen Voraussetzungen ist der Verlauf im Grünstreifen machbar. Wenn wir also die Zusage der Autobahndirektion und des Bundesverkehrsministeriums haben, dass es grundsätzlich möglich ist, dann wird ein Verlauf genau geprüft?“
Jochen Homann: „Ja, das können wir machen.“
Albert Rupprecht: „Ich möchte das nur noch einmal wiederholen, damit keine Missverständnisse aufkommen: Wir holen die Zustimmungen ein und dann prüfen Sie?
Jochen Homann: „Ja, wenn wir die Zustimmung der Autobahndirektion haben, dass dies grundsätzlich in Frage kommt, unter der Voraussetzung würden wir die Grünstreifen-Variante prüfen.“