Die Staatsanwaltschaften und die Polizei in der Oberpfalz starteten im Juli 2020 gemeinsam ein Pilotprojekt zur beschleunigten Bearbeitung von Strafanzeigen wegen Häuslicher Gewalt und Stalking. Um der Gewalt im sozialen Umfeld entgegenzuwirken, verkündeten der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann und der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich eine schnellere und konsequentere Strafverfolgung in diesem Deliktsfeld.
Bei der Polizei werden entsprechende Fälle priorisiert an die Staatsanwaltschaft abgegeben und dort ebenso beschleunigt geprüft. So soll die Strafe der Tat auf den Fuß folgen, dem Täter die Grenzen deutlich aufzeigen und eine Eskalation verhindern.
25-Jähriger kommt in Justizvollzugsanstalt
Dies bekam nun ein 25-jähriger Mann aus Regensburg zu spüren. Nach mehreren Straftaten zum Nachteil seiner ehemaligen Lebensgefährtin und Missachtung eines gerichtlichen Näherungsverbotes erließ das Amtsgericht Regensburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung.
Nach Ende der Beziehung stellte der Mann seiner Lebenspartnerin weiterhin nach. Trotz eines gerichtlich verfügten Näherungs- und Kontaktverbots suchte er die Frau auf, belästigte diese und griff sie auch körperlich an.
Für argumentative Ansprachen seitens der Polizei und der Justiz dies zu unterlassen, war der Mann nicht zugänglich, so das Polizeipräsidium Oberpfalz. Der Mann wurde gestern festgenommen und aufgrund des Haftbefehles in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ein Beispiel dafür, dass Justiz und Polizei entschlossen vorgehen und konsequent bei derartigen oder gleich gelagerten Fällen einschreiten.
Ein Blick in die Oberpfälzer Statistik
2019 wurden in der Oberpfalz 1.488 Fälle von häuslicher Gewalt und davon 69 Fälle der Nachstellung registriert. Aufgrund der Tatsache, dass Täter und Opfer sich persönlich kennen, sinken erfahrungsgemäß bei Tätern die Hemmschwelle und das Unrechtsbewusstsein für ihr Handeln. Beim Opfer steigt die Hemmschwelle Anzeige zu erstatten. Im Jahr 2019 wurden 406 Kontaktverbote ausgesprochen.
Hilfe und Prävention
Die Polizei bietet ein umfangreiches Beratungsangebot für Opfer von häuslicher Gewalt und Nachstellung unter anderem über die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer an.
Deshalb gilt es, bei Verdachtsfällen nicht wegzuschauen, sondern den Betroffenen aktiv Hilfe anzubieten. Im Zweifelsfall immer die Polizei über den Notruf 110 verständigen.
(vl)