Ab morgen tritt die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Ihr Ziel ist es, die schwächeren Verkehrsteilnehmer noch besser zu schützen. Auch die Verwarn- und Bußgelder für Temposünder und Falschparker werden künftig höher ausfallen. Im Folgenden alle Änderungen:
– Innerörtliche Überschreitung des Tempolimits
Gab es bislang für eine innerörtliche Überschreitung erst ab 31 km/h zu schnell einen Monat Fahrverbot, ist dies nun bereits ab 21 km/h der Fall. Hinzu kommen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg.
– Außerörtliche Überschreitung des Tempolimits
Außerorts sinkt die Grenze von 41 auf 26 km/h. Und auch geringere Verstöße werden ab morgen härter bestraft: Einen Punkt riskieren Temposünder künftig schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h.
– Parken
Das Verwarngeld bei allgemeinen Parkverstößen steigt von bisher 15 auf 25 Euro. Wer sein Auto an einer unübersichtlichen Stelle, wie zum Beispiel einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer Kurve abstellt, wird ab morgen mit 35 statt 15 Euro bestraft. Wer unberechtigt in einer Feuerwehrzufahrt, auf einem Behindertenparkplatz oder auf einem Geh- oder Radweg parkt, muss künftig mit 55 Euro Strafe rechnen. Neu ist der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Auch hier muss mit 55 Euro Bußgeld gerechnet werden.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen im Bußgeldkatalog finden Sie hier.
Ein Überblick über die Änderungen:
Tatbestand | Verwarngeld
alt |
Verwarngeld / Geldbuße
neu |
Halten im absoluten Haltverbot (Z 283) | 10,00 € | 20,00 € |
Parken im absoluten Haltverbot (Z 283) | 15,00 € | 25,00 € |
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Parken im eingeschränkten Haltverbot (Z 286)
bzw. eingeschränkten Zonenhalteverbot (Z 290) |
15,00 € | 25,00 € |
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Parken ohne Parkschein / Parkschein überzogen / Überschreiten der Höchstparkdauer | 10,00 € | 20,00 € |
– länger als 30 Minuten | 15,00 € | 25,00 € |
– länger als 1 Stunde | 20,00 € | 30,00 € |
– länger als 2 Stunden | 25,00 € | 35,00 € |
– länger als 3 Stunden | 30,00 € | 40,00 € |
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Halten in der Feuerwehrzufahrt (Z 283 + ZZ) | 10,00 € | 20,00 € |
Parken in der Feuerwehrzufahrt (Z 283 + ZZ) | 35,00 € | 55,00 € |
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Parken in der Fußgängerzone (Z 242) | 30,00 € | 55,00 € |
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Parken in der Bushaltestelle (Z 224) | 10,00 € | 55,00 € |
– mit Behinderung (Z 224) | 15,00 € | Geldbuße 70,00 € |
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Parken am Schwerbehindertenparkplatz ohne Parkausweis | 35,00 € | 55,00 € |
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Halten auf dem Gehweg | 10,00 € | 50,00 € |
– mit Behinderung | 15,00 € | 55,00 € |
Parken auf dem Gehweg | 20,00 € | 55,00 € |
– mit Behinderung | 30,00 € | Geldbuße 70,00 €
+ 1 Punkt |
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Halten in zweiter Reihe | 15,00 € | 55,00 € |
– mit Behinderung | Geldbuße 70,00 €
+ 1 Punkt |
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Parken in zweiter Reihe | 20,00 € | 55,00 € |
– mit Behinderung | Geldbuße 80,00 €
+ 1 Punkt |
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Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge | 10,00 € | 55,00 € |
(vl)