Do, 30.04.2020 , 13:57 Uhr

Oberpfalz: Neue Verkehrsregeln für mehr Sicherheit

Ab morgen tritt die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Ihr Ziel ist es, die schwächeren Verkehrsteilnehmer noch besser zu schützen. Auch die Verwarn- und Bußgelder für Temposünder und Falschparker werden künftig höher ausfallen. Im Folgenden alle Änderungen:

– Innerörtliche Überschreitung des Tempolimits

Gab es bislang für eine innerörtliche Überschreitung erst ab 31 km/h zu schnell einen Monat Fahrverbot, ist dies nun bereits ab 21 km/h der Fall. Hinzu kommen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg.

– Außerörtliche Überschreitung des Tempolimits

Außerorts sinkt die Grenze von 41 auf 26 km/h. Und auch geringere Verstöße werden ab morgen härter bestraft: Einen Punkt riskieren Temposünder künftig schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h.

– Parken

Das Verwarngeld bei allgemeinen Parkverstößen steigt von bisher 15 auf 25 Euro. Wer sein Auto an einer unübersichtlichen Stelle, wie zum Beispiel einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer Kurve abstellt, wird ab morgen mit 35 statt 15 Euro bestraft. Wer unberechtigt in einer Feuerwehrzufahrt, auf einem Behindertenparkplatz oder auf einem Geh- oder Radweg parkt, muss künftig mit 55 Euro Strafe rechnen. Neu ist der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Auch hier muss mit 55 Euro Bußgeld gerechnet werden.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen im Bußgeldkatalog finden Sie hier.

Ein Überblick über die Änderungen:

 

Tatbestand Verwarngeld

alt

Verwarngeld / Geldbuße

neu

Halten im absoluten Haltverbot (Z 283) 10,00 € 20,00 €
Parken im absoluten Haltverbot (Z 283) 15,00 € 25,00 €
 

 

Parken im eingeschränkten Haltverbot (Z 286)

bzw. eingeschränkten Zonenhalteverbot (Z 290)

15,00 € 25,00 €
 

 

Parken ohne Parkschein / Parkschein überzogen / Überschreiten der Höchstparkdauer 10,00 € 20,00 €
–       länger als 30 Minuten 15,00 € 25,00 €
–       länger als 1 Stunde 20,00 € 30,00 €
–       länger als 2 Stunden 25,00 € 35,00 €
–       länger als 3 Stunden 30,00 € 40,00 €
 

 

Halten in der Feuerwehrzufahrt (Z 283 + ZZ) 10,00 € 20,00 €
Parken in der Feuerwehrzufahrt (Z 283 + ZZ) 35,00 € 55,00 €
 

 

Parken in der Fußgängerzone (Z 242) 30,00 € 55,00 €
 

 

Parken in der Bushaltestelle (Z 224) 10,00 € 55,00 €
–       mit Behinderung (Z 224) 15,00 € Geldbuße 70,00 €
 

 

Parken am Schwerbehindertenparkplatz ohne Parkausweis 35,00 € 55,00 €
 

 

Halten auf dem Gehweg 10,00 € 50,00 €
–       mit Behinderung 15,00 € 55,00 €
Parken auf dem Gehweg 20,00 € 55,00 €
–       mit Behinderung 30,00 € Geldbuße 70,00 €

+ 1 Punkt

 

 

Halten in zweiter Reihe 15,00 € 55,00 €
–       mit Behinderung Geldbuße 70,00 €

+ 1 Punkt

Parken in zweiter Reihe 20,00 € 55,00 €
–       mit Behinderung Geldbuße 80,00 €

+ 1 Punkt

 

 

Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge 10,00 € 55,00 €

 

 

(Bild: Symbolbild)

(vl)

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