Ab dem 1. Januar 2019 dürfen Ferkel nur noch „mit Schmerzausschaltung“ kastriert werden. Das bringt Ferkelerzeuger hierzulande in ein Dilemma, denn aktuell gibt es dafür keine zugelassene und praktikable Methode.
Bisher werden Ferkel von den Erzeugern selbst kastriert und bekommen danach ein schmerzlinderndes Mittel verabreicht. Wenn die neue Regelung in Kraft tritt, gibt es für Erzeuger aber nur noch zwei legale Methoden: Zum einen das Aufziehen der Ferkel ohne Kastration. Das Fleisch von Ebern kann aber einen stark unangenehmen Geruch entwickeln und lässt sich daher nicht verkaufen. Die zweite Möglichkeit wäre die Immunokastration, bei der die Tiere mittels Injektion kastriert werden, doch auch diese Option hätte sich laut Schweinehalter als unverlässlich und nicht praktikabel erwiesen. Und Kastrationen unter dem Einfluss des Betäubungsmittels Isofloran seien weder technisch umsetzbar noch zugelassen.
Die Ferkelerzeuger streben einen vierten Weg an: Die ihrer Ansicht nach einzig praktikable Alternative wäre, dass die Erzeuger ihren Tieren selbst eine Lokalanästhesie geben und sie dann kastrieren. Das Problem dabei besteht darin, dass für diesen Fall keine Betäubungsmittel für Schweine zugelassen sind.
Die Schweinehalter sehen sich in einer Sackgasse. Sollte die neue Regelung in dieser Form in Kraft treten, würden vermutlich viele deutsche Ferkelerzeuger ihren Betrieb aufgeben mit der Folge, dass mehr Ferkel aus Nachbarländern wie Dänemark oder Schweden importiert würden. Die langen Transportwege wären aber belastend für die Tiere und für die Umwelt. Deswegen hofft man aktuell noch auf ein Umdenken der Politik: Es müsse eine praktikable und wirtschaftliche Methode zur schmerzfreien Kastration ermöglicht werden. (az)