Testpflicht für Grenzgänger aufgehoben
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag die Testpflicht für Grenzgänger aufgehoben. Das Landratsamt Tirschenreuth hat bereits vor der Einführung der Testpflicht allen Grenzgängern freiwillig eine Testpflicht allen Grenzgängern freiwillig eine Testmöglichkeit angeboten.
Schon zu dieser Zeit haben viele Grenzgänger und Firmen das Angebot des Landratsamtes wahrgenommen um frühzeitig Infektionen ausfindig zu machen und Infektionsketten unterbinden zu können. Die positiven Fälle bei den tschechischen Grenzgängern hätten laut Pressebericht des Landratsamtes Tirschenreuth gezeigt, dass die Testpflicht grundsätzlich sinnvoll war. Bisher wurden bei rund 2.500 Grenzgängern ca. 10.000 Tests durchgeführt, davon wurden rund 350 Menschen positiv getestet.
Laut Tirschenreuths Landrat Roland Grillmeier ermöglichten diese Testergebnisse eine Eindämmung des Infektionsgeschehens im Landkreis und leisteten einen Beitrag zum Gesundheits- und Arbeitsschutz in den Unternehmen. Aufgrund der angespannten Situation setzt Landrat Grillmeier weiterhin auf die freiwillige Testmöglichkeit und auf das Verantwortungsbewusstsein der Grenzgänger und Firmen. Die beiden Testzentren werden trotz Aufhebung der Testpflicht vorerst in der bisherigen Form weitergeführt.
Laut Grillmeier nehme man wahr, dass der Lockdown in Tschechien Wirkung zeigt und die Infizierten-Zahlen zurückgehen. Insgesamt sei die Zusammenarbeit im Grenzraum mit den derzeitigen Vorschriften zufriedenstellend, auch obwohl Vieles eingeschränkt sei. Niemand wolle eine komplette Grenzschließung in der Mitte Europas und deshalb sehe es der Landkreis als seine Aufgabe einen Teil dazu beizutragen. (sh)