An den bayerisch-tschechischen Grenzen gelten schärfere Einreiseregelungen. Denn seit Sonntag, 0 Uhr, gilt Tschechien als Mutationsgebiet. Jetzt haben Ministerpräsident Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann am Grenzübergang Schirnding über die neuesten Regeln und deren geplanten Ausnahmen informiert.
Die einen dürfen durchfahren …. die anderen müssen umdrehen. So wie hier am Grenzübergang in Waldsassen, sieht es aktuell überall entlang der bayerisch-tschechischen Grenze aus. Dabei seien die stationären Grenzkontrollen nicht das Ende des freien Europas, so Söder. Ganz im Gegenteil – er betont, dass er Bekenner eines freien Europas sei. Dennoch stehe die Sicherheit und der Schutz an erster Stelle. Damit sei die Entscheidung, Tschechien als Mutationsgebiet zu erklären und stationäre Grenzkontrollen einzuführen, richtig und notwendig.
Seit Sonntag dürfen nur noch Arbeiter in systemrelevanten Berufen einreisen. Künftig soll das um einige Ausnahmen erweitert werden. Dann dürfen diejenigen einreisen, deren Tätigkeit dringend erforderlich für die betrieblichen Abläufe ist. Das muss vom Arbeitgeber bescheinigt werden. Der Arbeitsvertrag muss zusätzlich zum Negativbescheid an der Grenze vorgelegt werden – wie hier in Bärnau. Außerdem müssen sich die Arbeiter an die Pendlerquarantäne halten.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nannte Elektrizitäts- oder Wasserwerke oder auch die Lebensmittelproduktion als Beispiele für entsprechende Ausnahmen. Grundlage für die Beurteilung sind in Absprache mit dem Bundesinnenministerium Leitlinien der EU Kommission. Demnach sollten folgende Berufe als Ausnahme gelten:
- Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte;
- Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen;
- wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor;
- Arbeitskräfte in der Arzneimittel-und Medizinprodukteindustrie;
- Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln,
- Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung;
- akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations-und Kommunikationstechnologie;
- Informations-und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung;
- Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie-und Elektrotechniker;
- Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten;
- ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker);
- Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete;
- Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophenschutzkräfte;
- Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal;
Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter);
Arbeitskräfte im Verkehrssektor8, insbesondere:
- Personenkraftwagen-, Kleintransporter-und Kraftradfahrer9‚ Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU-Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern;
- Linienflugzeugführer;
- Schienenfahrzeugführer; Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der
- Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist;
- Arbeitskräfte in der See-und Binnenschifffahrt;
- Fischer;
- mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen
Von den Einreisebeschränkungen grundsätzlich ausgenommen sind:
- Deutsche und Unionsbürger sowie Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Personal im Gütertransport und sonstiges erforderliches Transportpersonal
- Gesundheitspersonal wie Ärzte, Gesundheits-, Kranken- und Altenpfleger mit einer Bescheinigung der Einrichtung, dass die Einreise im Interesse der öffentlichen Gesundheit erforderlich ist; darüber hinaus fallen erforderliches Begleitpersonal für Ambulanzflüge und Flüge zum Transport von Transplantationsorganen sowie Personal für Hersteller von Medizingeräten und –produkten darunter
(vl / Videoreporter: Roland Wellenhöfer/Jürgen Masching)