Seit Mitternacht sind die Eisenbahn- und Straßenübergänge zwischen Bayern und der Tschechischen Republik wieder offen. Trotzdem gibt es dort strikte Beschränkungen im Grenzverkehr, deren Verstöße auch mit Geldbußen geahndet werden:
Punkt Mitternacht war es soweit: Tschechische Polizei- und Militärangehörige beseitigten an allen Straßen- und Eisenbahnübergängen zwischen Bayern und der Tschechischen Republik die seit dem 14. März 2020 bestehenden Sperren und gaben den Verkehr wieder frei. Die Grundlage hierfür bildete ein Vorschlag des tschechischen Innenministers Jan Hamáček zur Änderung des bisherigen Grenzregimes, der am 25. Mai von der tschechischen Regierung angenommen wurde. Hamáček hatte sich knapp eine Woche zuvor mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am Autobahngrenzübergang in Rozvadov getroffen und dort weitere Erleichterungen im Grenzverkehr in Aussicht gestellt.
Mit dem Regierungsbeschluss sind neben der zeitlich uneingeschränkten Freigabe der Grenzübergänge zugleich die flächendeckenden Kontrollen aufgehoben, die nun durch stichprobenartige Kontrollen ersetzt werden sollen. Die tschechische Polizei wird künftig nicht mehr jeden Reisenden einzeln kontrollieren, sondern in Abstimmung mit Fachleuten eine epidemiologische Risikobewertung vornehmen und punktuell Präsenz zeigen.
Wichtig ist, dass die Öffnung der Grenzübergänge nicht mit einer allgemeinen Berechtigung zum Grenzübertritt einhergeht. Die bestehenden Regelungen, d.h. der Nachweis eines höchstens vier Tage alten negativen Corona-Tests bei der ersten Einreise in die Tschechische Republik oder eine entsprechende Quarantäne bleiben weiterhin in Kraft. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass ihre tschechischen Mitarbeiter bis auf weiteres ein negatives Testergebnis benötigen, sofern sie nicht der kritischen Infrastruktur oder dem Medizin- und Pflegebereich zuzurechnen sind und über eine entsprechende Verbalnote der Deutschen Botschaft in Prag verfügen. Landwirte dürfen ihre Felder in der Tschechischen Republik bewirtschaften und sich hierfür maximal 24 Stunden auf dem Gebiet des Nachbarlandes ohne Testergebnis aufhalten.
Ausgeschlossen sind touristische Reisen in die Tschechische Republik. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf Wanderungen, Radfahrten, Einkaufsfahrten oder Tankfahrten, von denen weiterhin Abstand zu nehmen ist. Das Tschechische Innenministerium weist darauf hin, dass Verstöße mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. So kann beispielsweise bei Nichtbeachtung der Quarantäneordnung oder der Bedingungen zur Vorlage eines negativen Corona-Tests eine Strafe in Höhe von bis zu 40.000 Euro verhängt werden. Der Grenzübertritt außerhalb der festgelegten Übergangsstellen oder die Umgehung von Kontrollen ist verboten und wird mit bis zu 2.000 Euro Geldbuße verfolgt.
Landrat und Bezirkstagspräsident Franz Löffler bittet daher die Bevölkerung um dringende Beachtung der Regelungen, um Strafzahlungen zu vermeiden. Zugleich zeigt er sich optimistisch, dass es schon bald zu einer vollständigen Lockerung der Regelungen kommen könnte. Nach derzeitigem Stand dauern die Kontrollen an der tschechischen Grenze noch bis zum 13. Juni 2020 an.
(Quelle: Pressemitteilung Bezirk Oberpfalz)
(Bildquelle: Bezirk Oberpfalz)