In den offiziellen Tagesübersichten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und des Robert-Koch-Instituts (RKI) hatte beispielsweise der Landkreis Schwandorf dreimal in den vergangenen sieben Tagen einen negativen Wert. Wie kann das sein? Das Landratsamt Schwandorf erklärt es!
Die Gesundheitsämter nutzen die jetzt ruhigere Zeit, um die Fälle der letzten Monate nochmal statistisch zu prüfen und die Statistiken nachzuarbeiten. Es können immer wieder Fälle wegfallen oder nachgemeldet werden. Typische Gründe sind Doppelerfassungen oder Übermittlungsfehler. So kann durchaus dieselbe Person unter verschiedenen Namen gemeldet worden sein, etwa einmal unter Hans Schmid und einmal unter Johann Schmidt. Werden diese Datensätze dann zusammengeführt, weil das Geburtsdatum und die Wohnanschrift identisch sind, fällt eine Fallzahl weg, so das Landratsamt Schwandorf.
Ein weiterer typischer Fall sei das Einreichen von Befunden bei einem anderen Gesundheitsamt, etwa dort, wo nur ein Zweitwohnsitz besteht. Dann wird der Fall bei dem für den Zweitwohnsitz zuständigen Gesundheitsamt gestrichen und bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen Gesundheitsamt nachgetragen.
Oder es gab eine Verwechslung beim Ortsnamen, der nur durch die Postleitzahl aufgeklärt werden kann. So gibt es etwa die Gemeinde Weiding sowohl im Landkreis Schwandorf als auch im Landkreis Cham – und übrigens auch als Ortsteil der Gemeinde Schwarzach bei Nabburg. Auch bei der Angabe des Wohnortes haben das Landratsamt Schwandorf Falschangaben erreicht, wenn etwa irgendwo in der Meldekette Patient – Arzt – Testlabor – Gesundheitsamt ein Name falsch verstanden wurde oder wenn aus Brunn als Ortsteil von Nittenau die Gemeinde Brunn im Landkreis Regensburg geworden ist. Auch Verdachtsfälle werden bereinigt, wenn sich der Befund nicht bestätigt hat.
Entscheidend ist, dass solche Bereinigungen keinen Einfluss auf die aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz haben. Denn in aller Regel reichen die jetzt erfolgenden Korrekturen bereits länger zurück, zum Teil bis ins Jahr 2020. Die Inzidenz wird sozusagen im Hintergrund richtig weitergezählt. Ist der Seite des LGL zu entnehmen, dass ein Landkreis an einem bestimmten Tag „minus 1“ hatte, ergibt sich das „minus 1“ aber dadurch, dass es einen neuen Fall gegeben hat und gleichzeitig zwei alte Fälle bereinigt wurden, dann geht der neue Fall in die Berechnung der aktuellen Inzidenz ein, während die beiden Streichungen keine Auswirkung auf die Inzidenz haben. Deshalb gilt, was auch in der Homepage des LGL wortwörtlich nachzulesen ist: „Daher kann die 7-Tage-Inzidenz nicht über die Aufsummierung der jeweils neu berichteten Fälle der vergangenen Tage berechnet werden“.
(vl)