Wie sexy darf Schulkleidung sein? Eine Frage die sich viele stellen. Der Landeselternverband Bayerischer Realschulen e.V. hat zu dieser Frage jetzt Stellung bezogen.
Das Thema „aufreizende Kleidung im Unterricht“ ist nicht neu. Bereits 2003 ging eine Realschule in Schwabmünchen im Landkreis Augsburg gegen zu viel nackte Haut im Unterricht vor. Mit einem sogenannten Anstands-T-Shirt. Wer zu aufreizend in die Schule kam, musste ein bis zu den Knien reichendes rosafarbenes Schlabberhemd anziehen. So sollten unverhüllte Bäuche und Bauchnabel-Piercings von Schülerinnen verdeckt werden.
Der LEV-RS sieht in diesem Vorgehen einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Dieses ist in Artikel 2 des Grundgesetzes ganz klar das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert.
„Außerdem darf das kein Alleingang der Schulleitung sein“, so die LEV-RS-Vorsitzende Andrea Nüsslein. „Der Elternbeirat und vor allem das Schulforum müssen nach Meinung des LEV-RS in die Entscheidung über mögliche Sanktionen bei zu freizügiger Kleidung mit einbezogen werden.“
Interessant ist, dass es vom Kultusministerium, das schließlich für die Schulen verantwortlich ist, weder eindeutige Vorgaben noch einen Dresscode für Schulen gibt. Diesen bestimmen die Bildungseinrichtungen selbst in der jeweiligen Hausordnung.
(bg)