Di, 21.02.2023 , 13:02 Uhr

Steuertipp

OTV-Steuertipp – Midijob-Grenze steigt

Gute Nachrichten für alle die einem Midijob nachgehen. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen die nämlich mehr verdienen als vorher.

Vom Minijob hat vermutlich jeder schon gehört. Viele verdienen sich damit ein bisschen was dazu, um besser über die Runden zu kommen. Aber wissen Sie auch was ein Midijob ist? Ein Midijob ist wenn man so will die Übergangsphase zwischen Minijobs und einer Vollzeitbeschäftigung. Bei einem Minijob darf man bis zu 520€ verdienen. Beim Midijob liegt die Spanne zwischen 520,01€ und – seit 1. Januar 2023 – 2.000€.

Der Midijob bringt aber nicht nur mehr Geld als der Minijob, er bringt auch viele Vorteile einer Vollzeitbeschäftigung mit sich. „Der Vorteil ist ich bin Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversichert.“, erklärt Steuerberaterin Julia Graml aus Amberg. In diesem Vorteil liegt aber auch ein Nachteil wenn man so will. Im Gegensatz zum Minijob ist beim Midijob Brutto nicht gleich Netto.

Wichtig ist auch: Wird der Midijob neben einer Vollzeittätigkeit ausgeführt, entfallen die steuerlichen Vorteile des Midijobs. Wer sich was dazu verdienen will, ist also beim Minijob besser aufgehoben.

(ac)

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