Wer bislang eine Photovoltaik-Anlage auf seinem Dach hatte, der kam um einen Steuerberater eigentlich nicht herum. Zu komplex, zu kompliziert die Thematik aus steuerlicher Sicht. Da gibt es jetzt allerdings gute Nachrichten! Steuerberater Thomas Rumpler erklärt: „Weil der Gesetzgeber jetzt sagt, dass PV-Anlagen bis zu einer gewissen Grenze vollkommen steuerirrelevant sind.“ Diese Grenze liegt bei 30kWp Leistung. „Wenn ein Gewinn übrig bleibt, dann braucht das nicht mehr versteuert werden. Das sind steuerfreie Einnahmen!“
Das gilt für die Einkommenssteuer. Bei der Umsatzsteuer sieht die Sache ein bisschen anders aus. Da ist der Stichtag der 1. Januar 2023. Wer sich ab diesem Stichtag eine PV-Anlage anschafft, bezahlt keine Umsatzsteuer. Für Altanlagen gibt es ein paar Punkte zu beachten. „Da gibt es einen Fünf-Jahreszeitraum zu beachten. Wenn ich mir damals die Umsatzsteuer nach dem Kauf zurückgeholt habe, dann muss ich fünf Jahre eine Umsatzsteuererklärung machen. Wenn die fünf Jahre vorbei sind kann unter Umständen dem Finanzamt erklären, dass ich dann ab sofort Kleinunternehmer bin“, so Thomas Rumpler. Für diesen Schritt sollte man sich aber lieber Unterstützung vom Steuerberater holen.
(ac)