Hat Moritz G. einen Tag nach seinem in der Anklageschrift erwähnten Ertrinkungstod am 11. September 2020 noch gelebt? Die Verteidiger Bockemühl und Schulze sagen: Ja. Sie stellten einen gemeinsamen Antrag.
Eine Auswertung der digitalen Spuren des Handys von Moritz G. zeigt, dass er am 12. September noch mehr als 150 Schritte gegangen ist und dabei 120 Meter und ein Stockwerk zurückgelegt hat.
Der Antrag der Verteidiger diesbezüglich noch einmal ins Beweissicherungsverfahren einzusteigen, wurde abgelehnt. Als das Handy im November überprüft worden sei, sei auch das Datum 12. September erschienen. Es habe also einen Wasserschaden davongetragen. Zwischen dem Vorfall und dem Überprüfen des Handys seien neue Teile eingebaut worden, um das Handy überhaupt wieder zum Laufen zu bringen.
Auch zwei weitere Anträge wurden abgelehnt, weshalb Rouven Colbatz, der Vertreter der Nebenklage, am späten Nachmittag mit seinem Plädoyer beginnen konnte.