Mi, 26.01.2022 , 09:27 Uhr

Schwandorf/Etzenricht

Planänderungsunterlagen für den Ostbayernring bei Regierung eingereicht

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau des Ostbayernrings im Abschnitt zwischen Etzenricht (Lkr. Neustadt) und Schwandorf (Lkr.Schwandorf) hat der Bayreuther Übertragungsnetzbetreiber TenneT seine optimierten Planungsunterlagen eingereicht.

Die neuen Planungsunterlagen umfassen folgende Änderungen:


Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den geplanten Ersatzneubau des Ostbayernrings im Abschnitt zwischen Etzenricht und Schwandorf hat der Bayreuther Übertragungsnetzbetreiber TenneT seit der Onlinekonsultation im Sommer 2020 alle eingegangenen Einwände und Stellungnahmen sorgfältig gesichtet und geprüft. In der Folge hat TenneT diese, insofern keine gewichtigen Gründe dagegensprechen, in die ursprünglichen Planungen eingearbeitet. Die daraus resultierenden Planänderungsunterlagen wurden nun als sogenannte Deckblattunterlagen bei der Regierung der Oberpfalz als verfahrensführende Behörde eingereicht.

Hintergrund des Deckblattverfahrens
Das Deckblattverfahren ist Teil des Planfeststellungsverfahrens. Es ist durchaus üblich, dass sich bei einem großen Projekt wie dem Ostbayernring im Laufe der Zeit Änderungen gegenüber den ursprünglich eingereichten Plänen ergeben. So kann es unter anderem zu kleinräumigen Verschiebungen der geplanten Standorte einzelner Masten oder zu weiteren kleineren Anpassungen im Vergleich zur ursprünglichen Planung kommen. All diese Änderungen, die sich seit dem Erörterungstermin aus planerischer Sicht unter anderem aufgrund der eingereichten Stellungnahmen und Einwände ergeben haben, werden in den sogenannten Deckblattunterlagen festgehalten.

Zumeist umfassen solche aber nur wenige grundlegende Änderungen am geplanten Trassenverlauf. So sind es auch beim neuen Ostbayernring im Abschnitt zwischen Etzenricht und Schwandorf vor allem kleinräumige Änderungen, die im Rahmen der Deckblattunterlagen in das Verfahren eingebracht werden.

Zentrale Planungsänderungen im Detail
Die Planänderungen im Abschnitt zwischen Etzenricht und Schwandorf umfassen hauptsächlich kleinräumige Verschiebungen einzelner Masten, die an vielen Stellen den Abstand der Stromtrasse zur Wohnbebauung erhöhen. Die Verschiebungen betreffen insbesondere den Bereich um den Ortsteil Irlaching (Stadt Schwandorf), um den Stadtteil Krondorf (Stadt Schwandorf) sowie den Bereich zwischen den Gemeinden Luhe-Wildenau und Wernberg-Köblitz.

Auslegung der Planänderungsunterlagen und Beteiligungsmöglichkeiten
Ab dem 26. Januar 2022 werden die von TenneT erarbeiteten Deckblattunterlagen auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht. Parallel dazu wird eine öffentliche Auslegung der Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot vom 26. Januar 2022 bis zum 25. Februar 2022 in den betroffenen Gemeinden und Städten realisiert. Hierbei sind die pandemiebedingten Zutritts- und Hygieneregelungen der jeweiligen Städte und Gemeinden zu beachten.

Zur Auslegung der Deckblattunterlagen sieht die Regierung der Oberpfalz eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zu den geänderten Planungen vor. Grundsätzlich besteht hier für alle Träger öffentlicher Belange sowie für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwände zu den Planungsänderungen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Hierbei müssen die behördlich festgelegten Fristen berücksichtigt werden. Diese werden durch die Regierung der Oberpfalz festgelegt. Erstmalige Einwendungen gegen die von den Änderungen nicht berührten Teile des Plans können nicht erhoben werden. Die Stellungnahmen aus der vorangegangenen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, die unveränderte Teile der Planung betreffen, finden in der Abwägung der verfahrensführenden Behörde selbstverständlich weiterhin Berücksichtigung.

Nächste Schritte
Nach der Auslegung der Deckblattunterlagen und der gebotenen Beteiligungsmöglichkeit prüft TenneT die eingegangenen Stellungnahmen. Sollten sich daraus keine weiteren Planungsänderungen ergeben, steht dem zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt zwischen Etzenricht und Schwandorf für den Bau des neuen Ostbayernrings nichts mehr entgegen.

Den Planfeststellungsbeschluss erwartet TenneT für den Abschnitt zwischen Etzenricht und Schwandorf Mitte des Jahres 2022. Er wird durch die Regierung der Oberpfalz erteilt. Mit dem positiven Beschluss zu den optimierten Planungsunterlagen erhält das Ersatzneubauprojekt Ostbayernring dann auch das Baurecht für den betreffenden Abschnitt. Die Bauphase kann dann voraussichtlich ebenfalls ab Mitte des Jahres beginnen.

(Bildquelle: TenneT)

(vl)

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