Folgendes fand heute vor Gericht Erwähnung: Der Angeklagte hat elf Einträge im Bundeszentralregister. Er ist vorbestraft und hatte unter anderem drei Jahre wegen Beihilfe zur Zuhälterei bekommen. Ein unbescholtenes Blatt ist der 40-jährige Mann also nicht.
Die Plädoyers und das Urteil sind jetzt für kommenden Mittwoch angedacht. Es sei denn, es werden noch weitere Anträge gestellt. Vorsitzender Richter Matthias Bauer hat aber schon angekündigt, dass die Verhandlung notfalls bis in die Abendstunden hinein fortgesetzt wird.
(tb)