Eine neue Verordnung der Bayerischen Staatsregierung gibt den Fischotter zum Schutz der Teichwirtschaft zum Abschuss frei. Es ist ein Dauerthema: Fischotter contra Teichwirtschaft. Dem wollte die Bayerische Staatsregierung abhelfen. Doch obwohl die neue Abschuss-Verordnung schon seit 14. August in Kraft ist, kann die Untere Naturschutz-Behörde als entscheidende Behörde längst noch nicht handeln. Sie hat den Schwarzen Peter. Landrat Roland Grillmeier, der Amtschef der besonders betroffenen Unteren Naturschutzbehörde Tirschenreuth beklagt, ihm würden genaue Anweisungen und das benötigte Zahlenmaterial aus dem Umweltministerium fehlen. So könne es sich wohl noch mehrere Monate hinziehen, bis eine erste Abschussgenehmigung erteilt werden kann.
Sehr zum Leidwesen der Teichwirte, die seit Jahren auf eine rasche pragmatische Lösung hoffen.
(gb)