Wegen Vergewaltigung und anderem muss sich ein 25-Jähriger ab 1. Februar vor dem Landgericht Hof verantworten. Das bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber OTV. Er soll ein zehnjähriges Mädchen in einem Kinderheim in Wunsiedel missbraucht haben. Der Prozess ist auf mindestens neun Verhandlungstage angesetzt. Der Elfjährige, der das Mädchen getötet haben soll, ist aufgrund seines Alters nicht strafmündig und wird nicht angeklagt, ist aber als Zeuge geladen.
(pg)
In dem Strafverfahren wegen Vergewaltigung zum Nachteil eines zehnjährigen Mädchens in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in Wunsiedel sowie wegen Einbruchsdiebstählen und Brandstiftung hat die Jugendkammer des Landgerichts Hof mit Beschluss vom 07.12.2023 das Hauptverfahren eröffnet und insgesamt 9 Hauptverhandlungstage im Zeitraum vom 01.02.2024 bis zum 06.03.2024 angesetzt.
Die Staatsanwaltschaft Hof legt dem 25-jährigen Angeklagten in ihrer Anklageschrift vom 25.08.2023 zur Last, im Zeitraum von Mai 2022 bis April 2023 insgesamt 5 Einbrüche begangen und dabei Baumaschinen und Gegenstände im Wert von 16.330 € entwendet zu haben. Durch die Begehung dieser Taten soll er Sachschäden in Höhe von insgesamt über 50.000 € verursacht haben. Bei einem Einbruch in einen Baucontainer soll er zur Beseitigung von Spuren einen Brand gesetzt haben.
In der Nacht vom 03.04.2023 auf den 04.04.2023 soll der Angeklagte in ein Kinderheim in Wunsiedel eingestiegen sein, um dort Wertgegenstände zu stehlen. In dem Kinderheim soll er zunächst auf einen 11-Jährigen und später auf ein dort untergebrachtes 10-jähriges Mädchen getroffen sein. Zunächst soll der 25-jährige Angeklagte mit dem 11-Jährigen ein Gespräch sexuellen Inhaltes geführt und dabei onaniert haben. An der später anwesenden Zehnjährigen soll der Angeklagte dann sexuelle Handlungen mit seinen Händen vorgenommen haben, bevor er die Einrichtung wieder verlassen haben soll.
Die Staatsanwaltschaft Hof legt dem Angeklagten Diebstahl in fünf tatmehrheitlichen Fällen jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung, in einem Fall mit Brandstiftung, in Tatmehrheit mit sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt in Tatmehrheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu Last.
Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Zu den Verhandlungstagen sind insgesamt 39 Zeugen geladen, darunter auch der 11-jährige Junge, in dessen Anwesenheit der Angeklagte onaniert haben soll und der bei den sexuellen Handlungen des Angeklagten an der Zehnjährigen anwesend gewesen sein soll. Ferner sind ein Sachverständiger der Rechtsmedizin, ein Sachverständiger der forensischen Psychiatrie geladen sowie ein aussagepsychologischer Sachverständiger geladen.
Die Hauptverhandlung findet jeweils im Sitzungssaal 026 (Schwurgerichtssaal) des Landgerichts Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof statt und beginnt jeweils um 09.00 Uhr an folgenden Tagen:
Donnerstag, 01.02.2024
Dienstag, 06.02.2024
Mittwoch, 07.02.2024
Freitag, 09.02.2024
Donnerstag, 15.02.2024
Dienstag, 27.02.2024
Mittwoch, 28.02.2024
Montag, 04.03.2024
Mittwoch, 06.03.2024
Die Hauptverhandlung findet vorbehaltlich anderslautender Beschlussfassung der Jugendkammer öffentlich statt.
Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt. In dem Verhandlungssaal 026 (Schwurgerichtssaal) werden 51 Sitzplätze für Medienvertreter zur Verfügung stehen. Die Zuteilung der Sitzplätze erfolgt nach dem Zeitpunkt des Eintreffens. Das Gerichtsgebäude öffnet jeweils um 08.00 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, dass es durch Eingangskontrollen zu zeitlichen Verzögerungen beim Einlass kommen kann.
Für Medienvertreter wird im Foyer des Gerichtsgebäudes ein abgetrennter Bereich mit 12 Arbeitsplätzen eingerichtet werden.
Am ersten Verhandlungstag sowie am Tag einer Urteilsverkündung wird ein ausgewiesener Bereich des Parkplatzes vor dem Gerichtsgebäude einer Benutzung durch Übertragungswagen vorbehalten sein. Eine Nutzungsmöglichkeit kann gleichwohl nicht garantiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Parkplätze für Medienvertreter in unmittelbarer Nähe zum Gerichtsgebäude nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
In Bezug auf den zulässigen Umfang von Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal, im Justizgebäude und dessen Gelände sowie weiteren Anordnungen und Hinweisen wird auf die Sicherungsverfügung vom 14.12.2023 verwiesen und um deren Beachtung gebeten.