Am Amtsgericht Schwandorf geht es in einem Prozess um unrichtige Gesundheitsatteste, die ein Ärzteehepaar aus dem Landkreis Schwandorf ausgestellt haben soll. Seit einigen Verhandlungstagen sagen zeugen aus, die ein Attest bekommen hatten, beziehungsweise für deren Kinder Gesundheitsatteste von dem Ärzteehepaar ausgestellt worden waren.
Laut Verteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl konnte auch nach den bisherigen Zeugenaussagen nicht bewiesen werden, dass es sich um Gefälligkeitsatteste gehandelt hatte. Vielmehr habe bei den Betroffenen eine Anamnese und eine Untersuchung stattgefunden.
Heute sagte auch eine Mutter aus, deren Sohn eine starke Allergie habe. Diese äußere sich durch Atemnot, weshalb sie mit ihm auch schon beim Lungenfacharzt gewesen sei. Sie habe deshalb für ihren Sohn ein Attest erhalten, das ihn von der Impfpflicht befreit habe. Es sei vorher eine Anamnese und eine Untersuchung durchgeführt worden.
Nach jetzigem Stand gibt es noch 19 Verhandlungstage. Das Urteil soll dann am 28. Juli verkündet werden.
(tb)