Im Prozess um den Tod der zehnjährigen Lena aus dem Kinderheim in Wunsiedel hat der heute zwölfjährige Haupttäter den Angeklagten im Vergewaltigungsprozess schwer belastet. Er sei von dem damals 25-jährigen Einbrecher angestiftet worden. Damit habe der Angeklagte die vorausgegangene Vergewaltigung durch den Einbrecher vertuschen wollen.
Das teilte der Zeugenbeistand des Zwölfjährigen, Rechtsanwalt Michael Hasslacher OTV nach der nichtöffentlichen Vernehmung des Jungen am Landgericht in Hof mit. Demnach habe sein Mandant „vernünftig ausgesagt“, dass er zugebe, dass er Lena zu sexuellen Handlungen gezwungen habe. Auch, dass er Lena stranguliert und getötet hat, habe er zugegeben. Doch habe er auf „Anweisung“ des 25-Jährigen gehandelt: „Jetzt töte sie, sonst verrät die uns! Und sonst hol ich Dich!“, zitierte der Anwalt seinen Mandanten aus der nichtöffentlichen Vernehmung. Und weiter: Bei Beginn der Strangulation sei der Angeklagte laut der Beschuldigung durch den Jungen noch dabei gewesen, erst in deren Verlauf sei er dann gegangen.
Der Prozess ist nach der Aussage des Jungen noch nicht fortgesetzt worden. Daher ist noch völlig offen, ob und wenn ja, welche Auswirkungen diese Aussage auf den weiteren Prozessverlauf haben wird. Im Vorfeld gab es bereits widersprüchliche Aussagen des Jungen, das Gutachten über seine Glaubwürdigkeit ist in Arbeit, es soll am Freitag vorgetragen werden.
Der Prozess wird morgen früh fortgesetzt. Näheres dazu morgen Abend auf OTV.
(gb)