Es war eine Meldung, die im April vergangenen Jahres ganz Bayern erschüttert hat: In einem Wunsiedler Kinderheim ist die zehnjährige Lena getötet worden. Allem Anschein nach von einem Elfjährigen Heimmitbewohner. Unmittelbar zuvor ist das Mädchen im Beisein des Elfjährigen vergewaltigt worden – von einem 25-jährigen Einbrecher.
Der Einbrecher wird jetzt vor Gericht gestellt. Morgen beginnt vor dem
Landgericht Hof der Vergewaltigungsprozess. Dazu teilt das Landgericht Hof mit:
„In dem Strafverfahren wegen Vergewaltigung zum Nachteil eines zehnjährigen Mädchens in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in Wunsiedel sowie wegen Einbruchsdiebstählen und Brandstiftung hat die Jugendkammer des Landgerichts Hof das Hauptverfahren eröffnet und insgesamt neun Hauptverhandlungstage im Zeitraum vom 01.02. bis zum 06.03. angesetzt.“
Die Staatsanwaltschaft Hof legt dem 25-jährigen Angeklagten zur Last, im Zeitraum von Mai 2022 bis April 2023 insgesamt fünf Einbrüche begangen und dabei Baumaschinen und Gegenstände im Wert von 16.330 € entwendet zu haben. Durch die Begehung dieser Taten soll er Sachschäden in Höhe von insgesamt über 50.000 € verursacht haben. Bei einem Einbruch in einen Baucontainer soll er zur Beseitigung von Spuren einen Brand gesetzt haben.
In der Nacht vom 03.04.2023 auf den 04.04.2023 soll der Angeklagte in ein Kinderheim in Wunsiedel eingestiegen sein, um dort Wertgegenstände zu stehlen. In dem Kinderheim soll er zunächst auf einen 11-Jährigen und später auf ein dort untergebrachtes 10-jähriges Mädchen getroffen sein. Zunächst soll der 25-jährige Angeklagte mit dem 11-Jährigen ein Gespräch sexuellen Inhaltes geführt und dabei onaniert haben. An der später anwesenden Zehnjährigen soll der Angeklagte dann sexuelle Handlungen mit seinen Händen vorgenommen haben, bevor er die Einrichtung wieder verlassen haben soll.
Die Staatsanwaltschaft Hof legt dem Angeklagten Diebstahl in fünf tatmehrheitlichen Fällen jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung, in einem Fall mit Brandstiftung, in Tatmehrheit mit sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt in Tatmehrheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu Last.
Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Zu den Verhandlungstagen sind insgesamt 39 Zeugen geladen, darunter auch der 11-jährige Junge, in dessen Anwesenheit der Angeklagte onaniert haben soll und der bei den sexuellen Handlungen des Angeklagten an der Zehnjährigen anwesend gewesen sein soll. Ferner sind ein Sachverständiger der Rechtsmedizin, ein Sachverständiger der forensischen Psychiatrie geladen sowie ein aussagepsychologischer Sachverständiger geladen“, teilt das Landgericht abschließend mit.
Der Elfjährige ist noch nicht strafmündig, weshalb gegen ihn keine Anklage erhoben werden kann. Er sei „in gesicherter Obhut“, so ein Polizeisprecher.
(gb)