Das Landgericht Weiden befand ihn nach ausführlicher Beweisaufnahme für schuldig, am Morgen des 15. August 2022 eine 20-jährige flüchtige Bekannte aus Weiden gegen ihren deutlich erkennbaren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Sie hat Nachhilfe in Deutsch gegeben, das wurde einer 20-jährigen Weidenerin im vergangenen Jahr zum Verhängnis. Denn dadurch kannte sie flüchtig den 22-jährigen Syrer, den sie später zufällig in einer Weidener Discothek traf. Da es spät wurde in jener Nacht, stimmte die Frau zu, noch mit in die Wohnung eines Bekannten zu kommen, wo sie auf dem Sofa übernachten wollte. Doch es gab ein böses Erwachen, die Frau wurde am Morgen vergewaltigt und dabei verletzt.
Bis zu 15 Jahre Gefängnis sieht das Gesetz für so eine Tat vor. Doch haben sich die Prozessbeteiligten im Vorfeld auf eine deutlich niedrige Strafe geeinigt, wenn der Angeklagte gesteht. Das ist dann über seinen Verteidiger Rouven Colbatz erfolgt.
Der Syrer muss drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis und dem Opfer ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zahlen. Der Rechtsanwalt des Opfers, Arvid Spiggelkötter aus Göttingen, bezeichnete die Strafe als tat- und schuldangemessen, kritisierte aber, dass dem Opfer eine ereute Aussage vor Gericht nicht völlig erspart geblieben sei, da sich der Täter in der Verhandlung selbst nicht geäußert habe. Auch über seinen Verteidiger seien keine qualifizierten Aussagen zum Tathergang gemacht worden. „Gerade diese sekundäre Viktimisierung stellt für das Opfer entsprechender Straftaten häufig eine besondere Belastung dar“, so der Anwalt.
Genau deswegen hatten sich die Prozessbeteiligten im Vorfeld auf den „Deal“ eingelassen.
(gb)