Es sind schwere Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft einem 59-jährigen Kümmersbrucker vorwirft: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Vergewaltigung in drei Fällen, sexuelle Nötigung sowie Abruf kinderpornografischer Inhalte. Vorwürfe, die der Angeklagte weitgehend einräumt.
Laut Anklageschrift habe der Angeklagte im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 5. Mai 2020 maßgeblich und regelmäßig, nahezu täglich die Betreuung seiner 2008 geborenen Enkelin übernommen. In einer Vielzahl an Fällen hat der Angeklagte das Mädchen dabei sexuell missbraucht. Er habe als Vaterersatz helfen wollen und dabei eine falsche Liebesbeziehung zu seiner Enkelin aufgebaut, erklärte der Angeklagte. Mit seinem Geständnis wollte er auch dem Kind die Aussage vor Gericht ersparen. Die richterliche Videovernehmung des Mädchens im Vorfeld wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt.
Zudem hat der Angeklagte sich schriftlich beim Opfer entschuldigt und einen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 20.000 Euro in Aussicht gestellt. Dazu kommt ein therapeutisches Gutachten über den Angeklagten.
Die Mutter des Opfers verweist über ihren Anwalt auf den Widerstand, den das Mädchen geleistet hat: Sie sei weggelaufen, habe sich im Bad eingesperrt – ein klarer Beleg, dass der Angeklagte gegen den Willen des Kindes handelte.
Durch den Abruf kinderpornografischer Inhalte in drei Fällen seien zudem die generellen pädophile Neigungen des Angeklagten ersichtlich. Auch das sei nun Gegenstand der Therapie, so der Anwalt des Angeklagten. Er forderte in seinem Plädoyer daher eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf vier Jahre und neun Monate. Das Urteil blieb deutlich hinter diesem Strafmaß: Zwei Jahre und neun Monate Haft.
(mz)