Es ist ein groß angelegter Prozess mit 80 Zeugen und 2 Gutachtern. Zwei Gutachter deshalb, weil die Verteidiger ihrerseits auch ein Gutachten in Auftrag gegeben hatten. Es sei falsch zu behaupten, dass es sich um falsche Atteste des Ärzteehepaars handele, so Prof. Dr. Jan Bockemühl, einer der beiden Verteidiger. Die Angeklagten hätten sehr wohl ein Gespräch mit den betroffenen Patienten geführt und ihnen danach nach besten Wissen und Gewissen die jeweiligen Atteste ausgestellt. Am Ende dieses Prozesses könne nur ein Freispruch stehen, so Bockemühl.
Nach jetzigem Stand der Dinge fällt das Urteil am 28. Juli.
(tb)