In ingesamt 48 Fällen von Sozialbetrug muss sich jetzt ein Gastronom aus dem Landkreis Schwandorf verantworten. Er hatte mehrere in seinem Restaurant beschäftigte nicht bei der zuständigen Stelle für den Einzug der Sozialabgaben angemeldet. Die auf die Löhne entfallenden Beiträge hätte der Mann laut Aussage des Hauptzollamtes Regensburg nicht fristgerecht abgeführt. Zusätzlich stellten die Zollbeamten fest, dass die Löhne mehrerer Arbeitnehmer schwarz ausbezahlt wurden.
Die den Sozialversicherungen vorenthaltenen Beiträge belaufen sich auf rund 19.000 Euro.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 240 Tagessätzen zu je 60 Euro.
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