Am 10.02.25 stellte eine Streife der Polizeistation Vilseck einen ungewöhnlichen Fall von Tierquälerei fest: Ein Rentner aus Schlicht, der sich über wiederholte Schäden in seinem Garten ärgerte, hatte einen Schlauch an den Auspuff seines Fahrzeugs angeschlossen und die Abgase gezielt in ein Maulwurfshügel-System geleitet.
Maulwürfe stehen unter strengem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Dem Tierquäler drohen nun strafrechtliche Konsequenzen.
(exb)