Für den heutigen Verhandlungstag waren die Frauen geladen, die bei ihrer Einschleusung nach Deutschland am 18. Juni vergangenen Jahres schwer verletzt worden waren. Die zuerst befragte Zeugin erlitt dabei unter anderem einen Schulterbruch, der ihr auch jetzt noch Probleme bereitet. Ein mehrtägiger Aufenthalt auf der Intensivstation war die Folge. Nach ihrer Operation habe sie einen Herzstillstand erlitten.
Die Zeugin schilderte auch die schweren Verletzungen ihrer Kinder. Dem älteren Sohn habe die Galle entfernt werden müssen. Drei Jahre lang müsse er noch Antibiotika zu sich nehmen, so die Zeugin. Sie gab an, nach Deutschland geflohen zu sein, weil sie von ihrem Schwiegervater sexuell belästigt worden sei. Den Schleuser bezeichnete sie aus Höflichkeit, wie sie sagte, als Freund. Er habe ihr geholfen.
Der Angeklagte Karim K. ist des bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern beschuldigt. Da er sich durch Flucht einer Kontrolle entziehen wollte und dabei einen schweren Unfall gebaut hatte, könnte auch noch versuchter Totschlag oder versuchter Mord in Betracht kommen. Ein Urteil wird es diese Woche nicht mehr geben. Angepeilt ist jetzt der 30. April.
(tb)