In Schmidgaden ist die Amerikanische Faulbrut bei Bienen festgestellt worden. Deshalb setzt das Landratsamt einen Sperrbezirk von zwei Kilometer fest. Bienenhalter im Sperrbezirk müssen ihre Bienenvölker unverzüglich amtstierärztlich untersuchen lassen.
Die Rechtsverordnung mit den festgelegten Grenzen des Sperrbezirks wird im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Bienenhalter im Sperrbezirk müssen ihre Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen lassen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei und spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des betroffenen Bienenstandes zu wiederholen. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Viele Orte im Sperrbezirk
Das Landratsamt Schwandorf setzt einen Sperrbezirk von zwei Kilometer um den Ausbruchsstandort Obere Dorfstraße fest. Betroffen davon sind auch der Schmidgadener Ortsteil Hartenricht, die zu Stulln gehörenden Orte Freiung, Geiselhof, Säulnhof und Säulnhofer Mühle sowie das Tonwerk Buchtal im Bereich des Marktes Schwarzenfeld.
Imker sind verpflichtet ihre Bienenvölker zu melden
Das Veterinäramt am Landratsamt weist darauf hin, dass Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden dürfen. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Die Imker im Sperrbezirk sind verpflichtet, ihre Bienenvölker unter Angabe des Standortes der Bienenstände dem Veterinäramt Schwandorf anzuzeigen.
Amerikanische Faulbrut ist für Menschen und andere Tiere ungefährlich
Die Erkrankung ist für den Menschen und andere Tiere völlig ungefährlich, Honig kann bedenkenlos verzehrt werden. Deshalb gelten die Einschränkungen auch nicht für den Honig, der von Menschen gegessen wird, sondern nur für den Honig, der zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
(vl)