Es sind heuer fast zehn Prozent mehr Schulanfänger als noch im vorherigen Jahr. Die Erstklässler sind aber nur ein Teil von insgesamt 56.657 Schüler, für die heute an den Grund- und Mittelschulen das neue Schuljahr beginnt. Laut der Regierung der Oberpfalz sind das 2.389 Schüler mehr als noch im Vorjahr:
Die Zunahme der Schülerzahlen basiert unter anderem auf stetig steigenden Geburtenzahlen sowie der Regelbeschulung der ukrainischen Flüchtlingskinder im Grundschulbereich ab dem kommenden Schuljahr.
Der Trend an Grundschulen bleibt mit einem Plus von 2144 Schülern (das entspricht 5,75 Prozent der Gesamtschülerzahl) weiterhin positiv. Im Vergleich zum Vorjahr (Rückgang der Schülerzahl um 0,25 Prozent) steigt auch die Gesamtschülerzahl an Mittelschulen mit einem Plus von 245 Schülerinnen und Schülern (das entspricht 1,44 Prozent der Gesamtschülerzahl) wieder leicht an.
Durch die stark steigenden Schülerzahlen konnte an den Grundschulen eine Zunahme der Klassenstärke nicht vermieden werden. Der Durchschnitt bleibt aber mit 22,05 Grundschülern pro Klasse erfreulich niedrig (Vorjahr: 21,21). An den Mittelschulen ist der Durchschnitt nach wie vor geringer und liegt bei 20,44 Schülerinnen und Schülern pro Klasse (Vorjahr 19,74).
Zur Unterrichtsversorgung an Oberpfälzer Grund- und Mittelschulen
Im Schuljahr 2022/2023 ist durch den Anstieg der Schülerzahl ein erhöhter Personalbedarf zu verzeichnen. Außerdem werden zusätzlich Brückenklassen für ukrainische Schülerinnen und Schüler in den Mittelschulen eingerichtet (siehe auch nächster Abschnitt). Zudem gibt es ein betriebliches Beschäftigungsverbot für schwangere Lehrkräfte und vorerkrankte Lehrkräfte während der Corona-Pandemie.
Um diesen hohen Personalbedarf decken zu können, stehen nicht genügend vollständig ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung. Deshalb ermöglicht das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Regierungen folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Befristete Arbeitsverträge für Lehrkräfte, die derzeit eine feste Einstellung im Staatsdienst ablehnen oder noch kein Einstellungsangebot an ihrer Schulart erhalten haben, für Absolventen mit der Ersten Lehramtsprüfung, die den Vorbereitungsdienst noch nicht antreten und Studierende höheren Semesters, die bereits neben dem Studium unterrichtliche Erfahrungen sammeln möchten.
- Anstellung von fachlich vorgebildetem Personal, das bedeutet, dass Personen ohne grundständige Lehrerausbildung, aber mit speziellen Qualifikationen, wie z.B. einer Ausbildung in „Deutsch als Zweitsprache“ oder Heilpädagogik ihre Fähigkeiten punktuell in den Randbereichen des Unterrichts einbringen können.
- Einstellungsmöglichkeiten für Fachlehrkräfte, mit einer Ausbildung als Sportlehrkraft, Musiklehrkraft, Kunstlehrkraft oder im Bereich Englisch
- Sonderseminare, in denen Lehrkräfte ausgebildet werden, die über die Erste Lehramtsprüfung in einer anderen Schulart oder über ein abgeschlossenes Universitätsstudium aus dem Fächerkanon der Mittelschule verfügen, so zum Beispiel Anglistik oder Germanistik
- Teamlehrkräfte, die schwangere, von der Präsenzpflicht befreite Lehrkräfte unterstützen, indem sie den Unterricht durchführen, während die schwangere Lehrkraft diesen vorbereitet, Leistungserhebungen erstellt und korrigiert, Elterngespräche führt etc.
Mit Hilfe dieses Maßnahmenkatalogs sowie der Kraftanstrengung durch unsere äußerst engagierten Schulleitungen, die den diesjährigen organisatorischen Herausforderungen flexibel und sehr professionell begegnen, indem sie zum einen größere Klassen und Gruppen im Rahmen der Vorgaben des Ministeriums bilden und zum anderen gezielt Lehrkräfte ansprechen, die Teilzeit erhöhen, konzipieren die Staatlichen Schulämter in Zusammenarbeit mit der Regierung einen bildungsgerechten und soliden Unterricht für unsere Schülerinnen und Schüler.
Regierungspräsident Walter Jonas hebt zudem die Arbeit der Lehrkräfte hervor: „Man kann das gar nicht genug honorieren. Mein Dank gilt vor allem auch denjenigen, die ihre Teilzeiten erhöhen, vorzeitig aus der Elternzeit zurückkehren sowie den Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, die aushelfen und den Lehrkräften, die ihren Ruhestand hinausschieben. So können wir auf der angespannten Personalsituation etwas beruhigter begegnen.“
Schulische Integration der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine
Im Schuljahr 2021/2022 wurden in den Grund- und Mittelschulen ca. 1500 geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine beschult, davon ca. 1047 in 91 Willkommensgruppen. Ziel des Angebots der Willkommensgruppen an Grund- und Mittelschulen ist es, die Schülerinnen und Schüler mit Sprachlernangeboten und anderen kulturellen Aktivitäten zu betreuen, um ihnen ein gutes Ankommen an der Schule zu ermöglichen.Zur Beschulung geflohener Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine werden für das Schuljahr 2022/2023 an weiterführenden Schulen 91 Brückenklassen geplant, davon 38 an Mittelschulen für 519 Schülerinnen und Schüler. Brückenklassen bereiten auf den Übergang in die reguläre Beschulung in Bayern vor und ermöglichen zugleich Flexibilität im Hinblick auf eine ggfs. baldige Rückkehr in das Herkunftsland. Mit dem Besuch der Brückenklasse wird die Schulpflicht erfüllt. 995 aus der Ukraine geflohene Kinder im Grundschulalter werden in den Regelunterricht aufgenommen und erhalten ein zusätzliches Sprachförderangebot.
(Pressemitteilung Regierung der Oberpfalz)
(vl)