Bundespolizisten hatten einen tschechischen Staatsangehörigen wegen Erschleichens von Leistungen kontrolliert und dabei den Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main festgestellt und verhaftet.
Eine Zugbegleiter auf der Fahrstrecke Regensburg – Schwandorf hatte am Dienstagmittag die Bundespolizei über einen Fahrgast ohne gültigen Fahrschein informiert. Daraufhin kontrollierte eine Streife den 34-jährigen Tschechen ohne festen Wohnsitz am Bahnhof in Schwandorf und stellte die Fahndungsausschreibung fest, so die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen.
Demnach hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main den Gesuchten bereits im Juni 2018 wegen Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro zuzüglich 275 Euro Verfahrenskosten verurteilt. Ersatzweise drohten 45 Tage Haft.
Statt die Strafe zu bezahlen tauchte der Verurteilte allerdings unter, weshalb die Staatsanwaltschaft im Januar 2019 Haftbefehl erließ.
Wegen des Erschleichens von Leistungen erwartet den 34-Jährigen jetzt erneut eine Strafanzeige.
(vl)