Fristverlängerung für Gastronomen im Landkreis Schwandorf und Landkreis Amberg-Sulzbach – Erlaubnis erlischt nicht vor 31. August 2022
Morgen vor einem Jahr begann der erste Corona-bedingte Lockdown in Bayern und dann in ganz Deutschland. Viele Gaststätten haben nun seit einem Jahr nicht mehr oder nur eingeschränkt öffnen können. Wegen einer gaststättenrechtlichen Vorschrift würde bei vielen Gastronomen die Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte erlöschen. Denn das passiert theoretisch, wenn eine Gastronomie ein Jahr nicht mehr geöffnet hat.
Wegen der besonderen Situation ändert der Landkreis Schwandorf aber seine Fristen. Erst, wenn ein Betrieb keinen Öffnungstag bis zum 31. August 2022 vorweisen kann, würde die Erlaubnis erlöschen. Allerdings könne die dann mit einem Antrag wieder verlängert werden. Auch das Amberger Ordnungsamt bestätigte gegenüber OTV eine Verlängerung der Frist. (eg)