Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Schwandorf gilt ab sofort im ganzen Landkreis, nicht mehr nur in einigen Gebieten.
Das hat das Landratsamt Schwandorf heute bekannt gegeben. Das gilt für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse besitzen. Mit der Aufstallungspflicht ist entweder ein geschlossener Stall oder eine Vorrichtung, die das Eindringen von Wildvögeln und ihren Ausscheidungen verhindert, gemeint. Das heißt, dass beispielsweise ein geschlossenes Dach und ein engmaschiges Netz an den Seiten nötig sind. (eg)