In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wird die Ausgangssperre im Landkreis Schwandorf aufgehoben.
Da der Landkreis Schwandorf heute sieben Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100 liegt, hat der Landkreis heute eine Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verfügung ist auf der Homepage www.landkreis-schwandorf.de frei abrufbar. Die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre gilt ab der Nacht von Donnerstag auf Freitag.
Damit einhergehend ist aber die Tatsache, dass die bayernweite Ausgangsbeschränkung greift, wonach das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist. Die Ausgangssperre fällt sozusagen nicht ersatzlos weg, sondern wird etwas gelockert und in eine Ausgangsbeschränkung umgewandelt.
Triftige Gründe sind insbesondere:
1. die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
2. der Besuch von Schulen und Kitas sowie die Teilnahme an Prüfungen,
3. die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und veterinärmedizinischer Leistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden,
4. Versorgungsgänge, Einkauf und der Besuch von Dienstleistungsbetrieben im zulässigen Ausmaß,
5. der Besuch eines anderen Hausstands,
6. der Besuch bei Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen,
7. die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
8. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
9. die Begleitung Sterbender sowie die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis,
10. Sport und Bewegung an der frischen Luft,
11. die Versorgung von Tieren,
12. Behördengänge,
13. die Teilnahme an Gottesdiensten.
Für alle Punkte gilt, dass die Kontaktbeschränkungen zu beachten sind.
(vl)