Ortssprecherwahlen
Mit Ablauf der Stadtratsperiode 2014/2020 endetet am 30.04.2020 auch die Amtszeit der Ortssprecher in den Stadtteilen Bubach a.d.Naab, Kreith, Naabeck, Kronstetten. Auf Antrag eines Drittels der wahlberechtigten Bürger der Ortsteile, die im Stadtrat nicht vertreten sind, ist jeweils eine Ortsversammlung durch den Oberbürgermeister einzuberufen, in deren verlauf in geheimer wahl ein Ortssprecher zu wählen ist.
Aus diesem Grund liegen in den genannten Ortsteilen in der Zeit vom 14. bis 25. September 2020 Listen auf, in die sich alle wahlberechtigten Bürger der jeweiligen Ortsteile eintragen können.
Als Wahlberechtigte gelten nach Artikel 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sowie alle Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Monaten im jeweiligen Stadtteil gemeldet sind und sich dort mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten.
Die Listen für die Einberufung eines Wahltermins für die Ortssprecher liegen im genannten Zeitraum an folgenden Stellen aus:
Bubach a.d. Naab: Landgasthof Koller und Gastwirtschaft Graf „Zur Ziagla-Hütt´n, Kreith: Gasthof „Zum alten Wirt“ (Göth) und Ausflugslokal Späth – Schötz,
Naabeck: Gaststätte Beer und Brauereigasthof Plank
Kronstetten: Gaststätte „Zum Oichhornwirt“,
Gögglbach: Gasthof Haunersdorfer
Neukirchen: Gasthof Schärl