Das Ordnungsamt der Stadt Schwandorf bittet Gastronomen, die aufgrund der aktuell geltenden Abstandsregelungen ihre Freischankfläche erweitern oder eine neue Freischankfläche errichten wollen, Kontakt mit dem Ordnungsamt per E-Mail an ordnungsamt@schwandorf.de oder unter der Telefonnummer 09431 / 45-224 Kontakt aufzunehmen. Für die Bewirtung auf öffentlichem Grund und für die Bewirtung auf Privatgrund wählen Sie bitte die Telefonnummer 09431 / 45-172 oder 45-162.
Die Stadt wird jeden Einzelfall zeitnah prüfen und dabei einen großzügigen Bewertungsmaßstab anlegen, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vertretbar und mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar ist. Für die Bewirtung auf öffentlichen Verkehrsflächen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Wird Alkohol ausgeschenkt, muss gegebenenfalls die gaststättenrechtliche Konzession erweitert werden. Dies gilt auch für eine neu geschaffene Außengastronomie auf Privatgrund.
Um die Gastronomie in dieser Krisenzeit zu entlasten, wird für die zurückliegende Zeit, in der eine Außenbewirtung wegen den Beschränkungen der Corona Pandemie nicht zulässig war, keine Sondernutzungsgebühr erhoben.
Für den Zeitraum, in dem eine Außenbewirtschaftung möglich ist, werden zwar Sondernutzungsgebühren anfallen, aufgrund der Corona bedingten Ausnahmesituation wird jedoch ein ermäßigter Gebührensatz für die gesamte Fläche angesetzt. Die Abrechnung erfolgt frühestens im Herbst.
(Text- und Bildquelle: Stadt Schwandorf)