Eine Frau aus dem Landkreis Schwandorf klagt gegen die Impfverordnung und die darin geregelte Priorisierung. Aktuell prüft das Gericht die Klage.
Das Landratsamt Schwandorf hat heute ein Schreiben des Verwaltungsgerichts Regensburg erhalten. Eine Frau mit Vorerkrankungen, des Jahrgangs 1957, möchte sich sofort gegen das Coronavirus impfen lassen. Mit Hilfe ihres Rechtsanwaltes hat sie unter anderem die Impfverordnung und die darin geregelte Priorisierung angefechtet, berichtet das Landratsamt. Diese sei rechtswidrig, weil über die Impfverordnung nicht der Deutsche Bundestag, sondern das Bundesministerium für Gesundheit entschieden hat. Außerdem sei das Lebensalter kein geeignetes Kriterium für die Festlegung der Impfreihenfolge.
Bis 15. Februar hat das Landratsamt nun Zeit, zu den Vorhaltungen Stellung zu nehmen. Dieser Bitte des Verwaltungsgerichtshofs wird das Landratsamt nachkommen. Wie das Gericht entscheiden wird, werden Sie an dieser Stelle erfahren.
(vl)