Wegen der Geflügelpest gilt im ganzen Landkreis Schwandorf nach wie vor eine Stallpflicht. Nun bittet das Landratsamt außerdem, den Kauf von Geflügel aus Nordrhein-Westfalen zu melden.
Denn bei einem Geflügelhalter aus diesem Bundesland wurde die Geflügelpest amtlich festgestellt. Da Tiere von diesem Betrieb in ganz Deutschland verkauft werden, ist es möglich, dass auch infizierte Tiere nach Schwandorf gelangt sind. Deshalb sollen sich alle, die Geflügel aus Nordrhein-Westfalen gekauft haben, beim Veterinäramt in Schwandorf melden. Das ist unter der Nummer 09431/471-231 zu erreichen. Diese Bitte betrifft ausschließlich Käufe von Geflügel im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 23. März.
Laut Landratsamt Schwandorf sind bei privaten Geflügelbeständen in Baden-Württemberg und in Sachsen-Anhalt bereits Fälle von Geflügelpest aufgetreten, die im Zusammenhang mit dem Geflügelhändler aus Nordrhein-Westfalen stehen.
Die Stallpflicht gilt ab sofort auch im ganzen Landkreis Cham. (eg)